Beate-Tunnel: Geduldsfaden wird immer dünner

Stuttgart-Wangen … Einen Monat sind die Menschen, die über der S21-Tunnelbaustelle in Wangen wohnen, jetzt schon nächtlichem Meißellärm ausgesetzt. Weil sie nicht schlafen können, spendiert ihnen die Bahn Hotelübernachtungen. Doch das ist für die Betroffenen keine Lösung, sie fordern eine Bauunterbrechung während der Nacht. Die Bahn hat Nachtsprengungen beantragt.

Vom Zwischenangriff Wangen aus ist der westliche Eisenbahntunnel in Richtung Hauptbahnhof gute 374 Meter vorangetrieben, der östliche über 154 Meter (Stand: 5.11.2015, Quelle: www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de). Zur Orientierung: Damit ist inzwischen knapp die halbe Strecke zwischen Nähterstraße 139 und Im Degen 64/66 bereits einmal untertunnelt – in etwa 30 bis 40 Meter Tiefe. Seit einem Monat klagen Anwohner der Nähterstraße über nächtliche Ruhestörung durch Meißeln beim Tunnelbau. Einige von ihnen flüchten ins Hotel. Das bezahlt zwar die Bahn, aber die angebotenen Ersatzunterkünfte sind nicht immer wohnortnah, was ebenfalls belastet. Darüber wurde inzwischen von zwei Fernsehsendern berichtet. Und der Geduldsfaden der Anwohner wird immer dünner – zumal der Vortrieb der Oströhre mit etwa zehn Wochen Nachlauf noch folgt. Im Interessenkonflikt zwischen schnellem Tunnelvortrieb (Bahn) und Nachtruhe (Anwohner) zeichnet sich derzeit keine Lösung ab. Rechtliche Schritte von Anwohnern werden wahrscheinlicher. Zeit für eine Zwischenbilanz.

Hotel keine echte Alternative

Das SWR Fernsehen sendete am 22. Oktober den Beitrag „Schlaflos wegen Stuttgart 21”. Darin kamen betroffene Anwohner zu Wort. Sie kritisieren den nächtlichen Meißellärm, der sie am Schlafen hindere. Anwohner Erich Wolf vergleicht das nächtliche „Tock-tock-tock” mit einem „Erdbeben” beziehungsweise „Presslufthammer”. Nachbarin  Heidi Trefz bezeichnet das Meißeln sogar als „Foltermethode”. Erich Wolf habe über 46 Dezibel gemessen, für Baumaschinenlärm seien jedoch nur 35 Dezibel zulässig, heißt es in dem Beitrag. Der besonders stark betroffene Anwohner, unter dessen Haus der Tunnel gebaut wird, führt ein Gutachten aus dem Jahre 2003 an. Danach sei es möglich, eine Betriebszeiteneinschränkung anzuordnen, argumentiert er.  Genau das verlangen die lärmgeplagten Anwohner im Bereich der Nähterstraße: keine Bautätigkeit zwischen 22 und 6 Uhr!

Die von der Bahn angebotenen Hotelübernachtungen stellen für die Betroffenen schon nach kurzer Zeit keine Lösung mehr dar. Das Umziehen ins Hotel belaste das Familienleben, die Rüstzeiten seien zu lang, vor allem für Schulkinder. Laut Beate Dietrich sind die Hotelgutscheine jedoch die einzige Möglichkeit zu helfen. Die Stadt habe nach den ersten Anwohnerbeschwerden gleich Kontakt mit der Bahn aufgenommen, sagte sie vor laufender Kamera. Mehr könne die Stadt nicht tun. Die Bahn habe dann schnell reagiert, indem sie Hotelübernachtungen anbiete.

Baustopp möglich, aber teuer

Bahn-Pressesprecher Jörg Hamann beruft sich in dem TV-Beitrag auf die Baugenehmigung. Der Meißellärm sei „sekundärer Schall”, hervorgerufen durch Erschütterungen. Und kein Baumaschinenlärm. Dafür gebe es keine Grenzwerte, sagte Hamann. Man bewege sich in einer „Grauzone”. Hamann sieht keine Chance, den Anwohnern die nächtliche Ruhestörung zu ersparen. Die Bahn dürfe rund um die Uhr bauen, argumentiert er. Und das müsse sie auch, um möglichst schnell fertig zu werden. Beim Thema Baustopp während der Nacht kam Jörg Hamann allerdings in Schwimmen. Zunächst behauptete er in dem Fernsehbeitrag, dies sei „technisch nicht möglich, sagen die Tunnelbauexperten.” Dann räumt er aber ein, es sei „extrem aufwendig, den Tunnelbau nachts einzustellen.” Das entspricht exakt den Aussagen, die dazu bisher auch gegenüber WILIH getroffen wurden.

Noch deutlicher erklärt der Pressesprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm den Standpunkt der Bauherren im TV-Beitrag „Ärger rund um S21-Baustelle”, der im ZDF-Länderspiegel am 31. Oktober ausgestrahlt wurde. Darin argumentiert Hamann, dass mit öffentlichen Mitteln gebaut werde. Das zwinge dazu, die Baustelle möglichst schnell zu Ende zu bringen. Dagegen hätten wahrscheinlich auch die Betroffenen an der Nähterstraße nichts einzuwenden. Doch momentan fürchten die, dass es für sie sogar noch schlimmer kommen könne. Dann nämlich, wenn die Bahn auch nachts sprengen dürfe. Das Bahn-Argument, der Knall bei einer Sprengung sei nur eine „kurze Lärmbelastung” sei „für die Anwohner ein schlechter Scherz”, heißt es in dem Länderspiegel-Beitrag. Immerhin: Die Bahn will so lange Hotelübernachtungen anbieten, wie Anwohner belastet werden. „Wir würden das auch tun, wenn wir sprengen dürfen”, versicherte ein Bahnsprecher am 5. November gegenüber WILIH. Denn der Bahn sei klar: „Auch dann wird es eine Beeinträchtigung der Nachtruhe geben.”

Sprenganzeige auf Reisen

Wann eine Entscheidung über die „Sprenganzeige” der Bahn fallen wird, stand zumindest am 2. November noch nicht fest. Seit diesem Tag lag die Akte erneut im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), wie Markus Adler, Pressesprecher des zuständigen Regierungspräsidiums Freiburg auf Nachfrage von WILIH mitteilte. „Eine Sprenganzeige zur Durchführung von Sprengungen im Nachtzeitraum am Beate-Tunnel” war am 19. Oktober beim LGRB eingereicht worden. Nach einer ersten Einschätzung hatte das Landesamt die Sprenganzeige an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) weitergegeben. Grund: In Freiburg war man der Auffassung, dass der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss „der Sprengung entgegen” stehe (21.10.2015). Am 29. Oktober teilte dann Moritz Huckebrink, Pressesprecher des EBA, gegenüber WILIH mit, dass das Bundesamt zu dem Antrag der Deutschen Bahn gegenüber dem LGRB Stellung genommen habe. Am 5. November kannte ein Bahnsprecher noch kein Ergebnis.

Petitesse am Rande: Das Antragsverfahren verläuft bislang ein wenig unübersichtlich. Bei einem Pressegespräch am 12. Oktober hieß es zunächst, die Bahn habe bereits nächtliche Sprengungen bei der Landesbergdirektion in Freiburg beantragt (WILIH 21.10.2015). Das stimmte aber so gar nicht. Auf Anfrage von WILIH hieß es nämlich von dort zum einen, dass das übergeordnete LGRB – eine Abteilung des Freiburger Regierungspräsidiums, in der die Landesbergdirektion ein Referat ist – dafür zuständig sei. Und zum anderen, dass dem LGRB „mit dem Planfeststellungsbeschluss des EBA die Hände gebunden” seien. Daraufhin teilte ein Bahnsprecher auf Nachfrage von WILIH am 19. Oktober mit, man halte die Landesbergdirektion nach wie vor für den richtigen Adressaten und reiche dort „heute” eine „geänderte Sprenganzeige” ein. Das war der Startschuss für das Hin- und Her-Schicken der Akte zwischen Landes- und Bundesamt – Ende offen, siehe oben. Inzwischen ist bereits ein Monat ins Land – oder, um im Bild zu bleiben – in den Berg gegangen. Allerdings ist es auch ziemlich egal, ob nachts gemeißelt oder gesprengt wird. Beides geht nämlich ungefähr gleich schnell und ist gleichermaßen belastend für die Anrainer der Baustelle.

WILIH machte den Selbstversuch. Wie sich der Meißellärm in einem betroffenen Haus an der Nähterstraße zwischen 1.45 und 2.15 Uhr anhört und wieviel Dezibel zu messen sind, haben wir in der Nacht vom 5. auf 6. November selber getestet.

Foto: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH.

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