Mitgenommen

Mit schöner Regelmäßigkeit weisen Bezirksbeiräte und Bürger bei den jährlichen Vorstellungen der geplanten Maßnahmen an Straßen und Wegen auf Stolperfallen, Schlaglöcher und wucherndes Gebüsch hin. Die Antworten der Zuständigen sind stets dieselben: zu wenig Personal, nicht genügend Geld und dass für diese und jene Aufgabe gar nicht das vermutete Amt verantwortlich ist, sondern eine andere Stelle.

So kommt man schnell vom Hundertsten ins Tausendste. Fleißig wird dann protokolliert, dass der angemahnte Rückschnitt einer über einen Fußweg gewachsenen Hecke in die Zuständigkeit des Gartenamtes fällt. Oder dass ein sinnvoll erscheinendes Verkehrsschild nicht einfach so aufgestellt werden darf und zunächst einmal das Ordnungsamt ein solches anordnen muss – was nicht selten erst einmal einen Ämterumlauf voraussetzt, ob im fußläufigen Sinne vor Ort oder in städtischen Aktendeckeln von Amtsstube zu Amtsstube oder beides. Und wenn dann endlich mal angeordnet, muss das Schild ja noch aufgestellt werden. Was in der Landeshauptstadt in die Zuständigkeit des eigentlich für die Müllabfuhr zuständigen Eigenbetriebes falle, so der routinemäßige Hinweis. Ergebnis: Der Hinweis wird erst mal „mitgenommen”. So zum Beispiel jetzt auch der auf einen beim baldigen Weinwandertag in Rohracker zu begehende Weg, der aber noch völlig zugewachsen sei. Man kann nur hoffen, dass sich das bis zum Veranstaltungstag (Muttertag) ändert. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte auf die Weinwanderung selber etwas „mitnehmen”: eine Heckenschere.

Rundgeschaut … Die Seite 3 Kolumne aus dem WILIH … 3.5.2017