Rundgeschaut 10.8.2016

IBANisierung nötig?

Seit dem 1. Februar ist die IBAN (International Bank Account Number) Pflicht. Der zu Zwecken der Harmonisierung eingeführte Nummernstandard mag ja dazu führen, dass sich die Bankcomputer untereinander besser verständigen können. Doch den Bankkunden fällt es offenbar immer noch schwer, sich an die neue Anzahl und Anordnung von Ziffern zu gewöhnen. Dasselbe gilt für die BIC (Business Identifier Code), den international standardisierten Code zur Identifikation von Bankgeschäftsstellen. Jedenfalls gibt es bei der Angabe und Übermittlung von Kontodaten in so hohem Maße Fehler, wie dies bei der früheren Kontonummer und Bankleitzahl nicht annähernd der Fall war. Dabei enthält die IBAN in der Folge die ehemalige Bankleitzahl und Kontonummer, letztere eventuell durch „führende Nullen” auf zehn Stellen aufgefüllt. Vorangestellt sind dem Ganzen ein zweistelliges Länderkennzeichen, für Deutschland „DE”, das wird nie falsch gemacht, ist ja auch gut zu verstehen. Daran schließt sich eine zweistellige Prüfziffer an, die man sich einmal einprägen muss, dabei gibt es so gut wie gar keine Fehler. Bei der Zahl der folgenden Ziffern und deren Anordnung geht dann oft etwas schief. Dummerweise können Fehler bei IBAN-Angaben zu gebührenpflichtigen Extratouren durch die Computerwelt der Banken führen. Vielleicht wäre es deshalb nicht schlecht, „IBANisierungskurse” anzubieten, damit allen Bankkunden das gültige Konto-ABC in Fleisch und Blut übergeht.