Sillenbuch: Wohnvergnügen dominiert

Stuttgart-Sillenbuch … Ein Bebauungsplan für „Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen” stand am 22. Juli auf der Tagesordnung der Sillenbucher Bezirksbeiratssitzung. Das klingt spannender als es ist. Der Stadtbezirk soll nämlich weiterhin vor allem dem Wohnen dienen. Wer sich vergnügen möchte und dafür Stätten braucht, muss sich anderswo auf die Suche begeben.

Nach der Stuttgarter Vergnügungsstättenkonzeption sollen „Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Bordelle, bordellartige Betriebe und Wettbüros” in Baugebieten ausgeschlossen werden. Lediglich in bestimmten Bereichen will die Stadt insbesondere Spielhallen und Wettbüros zulassen – nicht jedoch in Sillenbuch. Allenfalls „im Bereich der Kreuzung Kirchheimer-/ Bockelstraße” in Heumaden könnten „Tanzlokale ausnahmsweise zugelassen” werden.

Formalrechtlich ist diese Zielsetzung in einem Bebauungsplan zu definieren, der das übliche Verfahren zu durchlaufen hat. Deshalb wurde das Thema jetzt im Sillenbucher Bezirksbeirat behandelt.

Mehr dazu lesen Sie im WILIH vom 12.8.2015 auf Seite 3 – ab 11.8.2015 auf dieser Seite im ePaper Archiv.

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