Beundweg: Auf der Suche nach Baugrund

Stuttgart-Hedelfingen … Die Wohnungsnot zwingt zur Prüfung aller denkbaren Baumöglichkeiten. Eine hat die Stadt Stuttgart am Hedelfinger Beundweg ausgemacht. Für das Sträßchen zwischen Rohrackerstraße und Alosenweg muss aber erst der rechtliche Rahmen geschaffen werden. Der Hedelfinger Bezirksbeirat gab grünes Licht für das eingeleitete Bebauungsplanverfahren.

Schaut man sich den beschaulichen Beundweg an, mag man zunächst kaum glauben, dass dort Häuser mit insgesamt 15 Wohneinheiten möglich sein sollen. Doch in der planerischen Theorie ist dies der Fall. Sogar sechs Doppelhäuser hält man im Stuttgarter Planungsamt für möglich. Aber: Dies alles ist kein Muss. Niemand kann gezwungen werden, dort zu bauen. Jedoch muss ein Bebauungsplan her, um überhaupt bauen zu dürfen. Hierum geht es in einem Verfahren, das jetzt eingeleitet und am 26. Juni in der öffentlichen Sitzung des Hedelfinger bezirksbeirates erörtert wurde.

Erörterung im September

Arnold Maiwald vom Stadtplanungsamt begründete das Interesse an einer Nachverdichtung mit der stark gestiegenen und weiter steigenden Einwohnerzahl in Stuttgart. „Es geht schlicht darum, die Wohnungsnot in Stuttgart abzumildern.“ Und weiter: Die Innenentwicklung solle in der Landeshauptstadt weiter den Vorrang vor Neubaugebieten auf der grünen Wiese haben.

Die Beschlussvorlage, die am Abend des 26. Juni vom Hedelfinger Bezirksbeirat beraten wurde, war noch druckfrisch. Sie war erst vormittags im zuständigen Umwelt- und Technik-Ausschuss des Stuttgarter Gemeinderats eingebracht worden. Im Vorfeld hatten zwei nicht-öffentliche Besprechungstermine mit betroffenen Nachbarn stattgefunden.

„Kleinteilige Geschichte“

Alle Planunterlagen werden unter www.stuttgart-meine-stadt.de zu sehen sein. Der Verfahrensweg sieht zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bezirksvorsteher Kai Freier kündigte in der Sitzung bereits einen Erörterungstermin am 20. September an (18 Uhr: voraussichtlich im Bezirksrathaus an der Heumadener Straße 1).

Einer Neubebauung stehe das aus dem Jahre 1935 stammende Baurecht entgegen, erklärte der Stadtplaner Hubert Vollmer: Für das ins Auge gefasste Areal bestehe zur Zeit ein Bauverbot. Davon seien sogar drei ältere Häuser betroffen, die allerdings Bestandsschutz hätten. Die baurechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung zu schaffen, sei Gegenstand des jetzigen Verfahrens – mehr nicht. Ziel sei ein Bebauungsplan für bis zu zwölf Doppelhaushälften und ein Einzelgebäude, heißt es in der Beschlussvorlage. „Eine eher kleinteilige Geschichte, die sich gut einfügt“, erwartet Stadtplaner Vollmer.

Wer glaubt daran?

Die Bezirksbeiräte zeigten sich vor allem wegen der engen Verkehrssituation skeptisch. Ernstzunehmende Einwendungen gab es allerdings nicht. Vielleicht glaubt auch niemand so recht daran, dass dort in absehbarer Zeit jemand zu verkaufen oder zu bauen bereit ist. Und falls doch: Raum für bezahlbares Wohnen erscheint in der Lage eher unwahrscheinlich. Für eine Fortsetzung der begonnenen Planungsarbeit votierten alle Fraktionen außer der Vertreterin von SöS-Linke-Plus, die sich der Stimme enthielt.

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