Rad as Rad can?

Um der Corona-Langeweile zu entgehen, haben etliche Zeitgenossen das Radeln wieder oder überhaupt für sich entdeckt. Vor allem die Anbieter von Pedelecs – meist lieber E-Bikes genannt, weil das schicker klingt – dürften von der Corona-Rad-Pandemie profitiert haben. Für Neu- oder Nach-Jahrzehnten-wieder-mal-Radfahrer kann man nur hoffen, dass ihr Gleichgewichtssinn und ihre Verkehrswahrnehmung mit dem technischen Pozential des zweirädrigen Untersatzes mithalten können. Ob die ziemlich zeitgleich einsetzende Inflation spezieller Rad-Verkehrsflächen und -Förderregeln der Verkehrssicherheit wirklich so dient, wie sich das die Verkehrspolitiker ausgedacht haben, kann man auch nur hoffen. In der Praxis jedenfalls erlebt man zuweilen Manöver, an die man sich nicht wirklich gewöhnen mag. Da ist zum Beispiel der Autofahrer, der den leeren Radschutz- oder -fahrstreifen gerne als Einladung missversteht, sich mal schnell rechts an ein paar Autos vorbei Vorsprung im Stau zu verschaffen. Oder der Radler, der grundsätzlich in jeder Einbahnstraße gegen die vorgeschriebene Richtung fährt, weil ihm dieses Recht hin und wieder ausdrücklich gegeben wird – aber eben nicht überall. Und dann die neue Regel, dass Autos beim Überholen von Fahrrädern einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten haben – was umgekehrt aber nicht gilt, weshalb eilige Radler auch mal in Zentimeterdistanz an Autos vorbeihuschen. Gerne vor roten Ampeln, die man via Bürgersteig umfährt. Womöglich per Lastenrad mit Kind vornedrin oder im Anhänger. Fußgänger bleiben da besser zuhause.

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