SSB ab 28. Januar: FFP2-Masken-Pflicht

Stuttgart/Ostfildern … Ab Freitag, 28. Januar, gilt in den Fahrzeugen und in den unterirdischen Haltestellen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht eine Tragepflicht von Atemschutzmasken (FFP2 und vergleichbar) im öffentlichen Personennahverkehr ab Freitag, 28. Januar, 0 Uhr vor. Damit gilt ab diesem Zeitpunkt in allen Bussen und Stadtbahnen der SSB, der Zahnradbahn und der Seilbahn, sowie an allen unterirdischen Haltestellen im Netz der SSB: Fahrgäste ab Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen sich dort nur mit einer ordnungsgemäß aufgesetzten Atemschutzmaske aufhalten, erlaubt sind ausschließlich Atemschutzmasken des Schutzstandards FFP2 (DIN EN 149:2001) oder eines vergleichbaren Standards, wie z.B. die Standards KN95, N95, KF94 oder KF95. Ein Atemschutz mit einem noch höheren Standard ist natürlich ebenfalls zulässig. Kinder zwischen einschließlich 6 und 17 Jahren können weiterhin eine medizinische Maske verwenden. 

Die SSB wird im Fahrgastfernsehen, in der Dynamischen Fahrgastinformation (DFI), in den digitalen Medien, und mit Durchsagen auf die Verpflichtung, sich im ÖPNV Mund und Nase mit einer FFP2-Maske wirksam zu bedecken, hinweisen. 

Quelle: SSB

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