Vorsicht mit Rechnungen, die gar keine sind!

Bekanntlich ist es nicht so einfach, an das Geld anderer Leute zu kommen. Damit ist nicht gemeint, dass man der erstbesten Oma beim Spaziergang die Handtasche entreißt. Das ist verboten – und unter den Straftaten auch noch eine besonders schäbige. Darüber hinaus mit einigem Aufwand verbunden sowie mit dem ziemlich hohen Risiko, auf frischer Tat ertappt zu werden und einige Zeit hinter Gittern verbringen zu müssen. Moderne Gauner arbeiten subtiler. Das Internet hat völlig neue Möglichkeiten eröffnet. Was möglicherweise den einen oder anderen IT-Spezialisten erst auf die schiefe Bahn gebracht haben mag. Eine weit verbreitete Masche von Menschen, die es mit ihren Mitmenschen nicht allzu gut meinen, ist der Versand von vermeintlichen Rechnungen per E-Mail. Mitunter sind solche Zahlungsaufforderungen auch in panikmachende Drohgebärden eingepackt, so dass einem die Lektüre Schweißperlen auf die Stirn treibt. Da loben wir uns E-Mails, die so „freundlich” getextet sind, dass schon beim Überfliegen klar wird: Das kann nur ein Betrugsversuch sein. Zumal, wenn dabei herzerfrischende Übersetzungsprobleme zutage treten. Unser aktuelles Lieblingsbeispiel einer solchen E-Mail beinhaltet den Hinweis: „Zurzeit weisen wir Sie hierauf hin, dass eine Abrechnung von Ihnen beglichen werden verpflichtet sind.” Erster Gedanke: deutsche Sprache – schwere Sprache. Und: Danke vielmals, aber diese Abrechnung wird von uns garantiert nicht verpflichtet beglichen! Dass uns dies Nachteile bringen kann, nehmen wir gerne in Kauf, auch wenn die Ankündigung, dass „die ständige Bereitstellung Ihrer Dienstleistungen” dann nicht mehr „zu garantiebieten” (alternativ: „eurer Leistungen zu absichern”) ist, schmerzen mag. Vielen Dank, netter Versuch und gerne wieder – schließlich brauchen wir ja irgendwann mal wieder neuen Stoff für unsere Leser. In diesem Sinne: „Wir wertschätzen uns warm für die stetige Kooperation.”

Rundgeschaut … Die WILIH-Kolumne


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