Ausgangsbeschränkung ab Samstag von 22-5 Uhr

Stuttgart … Die Notbremse des Bundes in § 28b IfSG regelt, dass die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr gilt. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, die Vorgaben des Bundes sofort und vollständig umzusetzen.

Ab morgen (Samstag, 24. April) wird daher eine Corona-Verordnung gelten, die den Beginn der Ausgangsbeschränkung ebenfalls auf 22 Uhr festsetzt. Dies greift auch in der Landeshauptstadt Stuttgart, so dass ab Samstag, den 24. April, die nächtliche Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr beginnt.

Außerdem bleibt zwischen 22 und 24 Uhr allein ausgeübte, körperliche Bewegung im Freien – also etwa Spazierengehen oder Joggen – zulässig.

Die Regelung seit Mitte des Monats sah bislang eine Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr vor.

Quelle: Stadt Stuttgart

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