Bewerbung bei Gericht

Wer will schon Ärger mit der Justiz? Findige „Dienstleister“ bieten deshalb ihre Hilfe an. Natürlich per eMail und nur einen Klick vom rettenden Ufer entfernt. Eine angebliche Klage wegen einer „Urheberrechtsver“ – die „letzung“ ist vermutlich auf irgendeinem Server hängengeblieben – ruft ein Unternehmen aus dem australischen Surferparadies Brisbane auf den Plan. Und schon surft das großzügige Hilfsangebot auf den Bildschirm: „Wir schicken Ihnen Beweise und eine detaillierte Beschreibung.“ Na ja, das ist ja nicht wirklich aussagekräftig. Was wohl auch der Verfasser oder sein Übersetzungsprogramm weiß. Weswegen gleich hinterhergeschickt wird: „Wir bitten Sie, sich mit dem Dokument dringend vertraut zu machen und uns eine Antwort zu geben, sonst werden wir gezwungen sein, uns beim Gericht zu bewerben.“ Zwar haben wir ein schlechtes Gewissen, den notorisch überlasteten Gerichten noch mehr Arbeit aufzuhalsen, aber wenn es denn sein muss: Dann sollen die Australier halt ihre Bewerbungsunterlagen ans Gericht schicken. Am besten gleich mit allen Beweisen für ihr unseriöses Angebot und den Versuch, andere über den Tisch zu ziehen. Dafür sind Gerichte nämlich zuständig.

Rundgeschaut … Die Seite 3 Kolumne aus dem WILIH … 21.2.2018