„Blitzer” im Halteverbot – Ist das erlaubt?
Stuttgart-Riedenberg … Es steht mal wieder ein „Blitzer” vor der ehemaligen Bankfiliale an der Schemppstraße in Riedenberg. Links und rechts der mobilen Radarfalle stehen Halteverbotsschilder. Das Halteverbot hat sich die Stadt Stuttgart selber für ihre Tempomessung genehmigt. Ist das erlaubt?
Zunächst stehen die Halteverbotsschilder einige Zeit allein am Fahrbahnrand. Man fragt sich: Wofür wird die Parklücke wohl freigehalten? Wenn kurz darauf ein dunkles Kasten-Ensemble am Straßenrand steht, ist klar: Hier sollen Temposünder erwischt werden. Vorzugsweise kommen die mobilen „Blitzer” mit einem polizeilichen Kennzeichen, das in Stuttgart mit S-LH beginnt (LH wie Landeshauptstadt), in Tempo 30-Zonen wie im Ortskern von Riedenberg oder an Tempo 40-Strecken zum Einsatz.
Doch wie verhält es sich mit dem Halteverbot? Das ordnet die Stadt Stuttgart sich selber an und lässt auch die Schilder dafür aufstellen. Aber „nur für die Dauer einer Geschwindigkeitsmessung”, teilt eine Stadtsprecherin auf Anfrage von WILIH mit. Damit ist wohl auch eine gewisse Vorbereitungszeit gemeint. Halteverbote würden angeordnet und eingerichtet, „wenn es für die Platzierung des Messequipments erforderlich ist.”
Wo und wie dürfen solche Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden? „Wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich” ist. Und wo dies „messtechnisch möglich ist”, lässt die Stadt wissen. Also zum Beispiel in einer Parklücke wie an der Schemppstraße in Riedenberg.
Im Sillenbucher Bezirksamt wusste man allerdings nichts von der Tempomessung. Wird das örtliche Rathaus etwa nicht über solche Maßnahmen informiert? Nein, sagt die Stadt. „Dritte werden grundsätzlich nicht über geplante Messungen informiert.” Bezirksämter und Bezirksvorsteher gelten innerhalb der Stadtverwaltung also als „Dritte”. Zumindest im Hinblick auf Radarfallen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Die Rathauschefs und -mitarbeiter sollen wohl nicht vorgewarnt werden?
Haben interessierte Bürger die Möglichkeit zu erfahren, wie und wo zu schnell gefahren wird? Im Prinzip ja, sagt die Stadt. Allerdings gibt es offenbar nur eine einzige Routine dafür, nämlich „im Rahmen von Einwohnerversammlungen im Stadtbezirk”. Dort würden „Statistiken über Geschwindigkeitsmessungen zur Verfügung gestellt.”
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