Eichenhain – Strenge Regeln, klare Konsequenzen

Stuttgart-Riedenberg/Sillenbuch … Die Zeit der Appelle und der Besucherlenkungsversuche ist vorbei. Am 9. Januar 2026 tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die regelt, was künftig im Eichenhain erlaubt ist und was nicht. Ohne Wenn und Aber wird das Naturschutzrecht umgesetzt. Klar ist auch, was passiert, wenn sich Spaziergänger und Hundehalter nicht an die Regeln halten.

Was erlaubt ist – und was nicht

Nicht mehr zulässig ist es, querfeldein über die Wiesenflächen zu laufen. Schon bisher durfte man auf den schützenswerten Rasenflächen weder lagern noch zelten. Und radeln auch nicht. Nur noch auf den zulässigen Wegen darf man spazierengehen, den Hund ausführen oder Rad fahren. Bei dem ausgedehnten Betretungsverbot ist auch für das früher tolerierte Rodeln mit Kinderschlitten bei geschlossener Schneedecke (Foto: privat) kein Spielraum mehr erkennbar.

Hunde müssen immer an der Leine geführt werden – was bisher schon angeordnet war, aber oft missachtet wurde. Und zwar an einer Leine mit maximal 1,5 Meter Länge. Schleppleinen sind also ab sofort tabu. Dies alles gilt ganzjährig.

Ausnahmen gibt es nur für Mitarbeiter der Naturschutzverwaltung, Stadtgärtner und deren Subunternehmer für Pflegemaßnahmen, Naturschutzwarte und – wie bisher schon – Schäfer, Jagdpächter, Polizei und deren Hunde.

Bekannt gemacht wurde die neue Verfügung am 8.1.2026 im Amtsblatt der Landeshauptstadt sowie auf der Webseite der Stadt Stuttgart (hier). Die zulässigen Wege sind dort in einem amtlichen Plan gelb eingezeichnet.

Bei Verstößen drohen Geldbußen

Klar geregelt ist in der neuen Allgemeinverfügung, was bei Missachtung droht. Wer gesperrte Flächen betritt oder gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro. Dies gilt nicht nur bei Vorsatz, auch ein fahrlässiger Verstoß kann zu Sanktionen führen.

Naturschutz hat Vorrang

In einer ausführlichen Begründung legt das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart dar, warum die Neuregelung notwendig ist. Das jetzt verhängte Betretungverbot sowie die Leinenpflicht seien geeignet, erforderlich und angemessen. Die Maßnahmen gelten unbeschräkt, mit sofortiger Wirkung und ganzjährig.

Die Nachteile für Spaziergänger und Hundehalter hätten hinter den Naturschutzinteressen zurückzustehen, heißt es. Dem Schutz der alten Eichen, des Magerrasens sowie der Lebensräume für seltene und gefährdete Lebewesen sei Vorrang einzuräumen.

Tritt keine Besserung ein, kommen Weidezäune

Ganz klar bringt die neue Verfügung zum Ausdruck, was passiert, wenn sich die Eichenhainbesucher nicht an sie halten werden: Es werden Weidezäune aufgestellt. Somit ist die Zeit der Appelle und Lenkungsversuche vorbei. Jetzt heißt es: „Sollten sich die Erholungssuchenden und Hundehalter dauerhaft an die Regelungen halten, kann auf eine Stellung von festen Weidezäunen verzichtet werden.” Sonst werden die Behörden durchgreifen.

Im Herbst 2026 soll eine Evaluation stattfinden. Auch wenn sich dabei „im Vergleich zum Zustand Ende 2025 keine deutliche Verbesserung von Trittschäden in der Vegetation und/oder Trampelpfaden … und/oder keine Verringerung des Eintrags von Hundekot zu beobachten ist, werden ebenfalls Maßnahmen wie die Errichtung eines festen Weidezauns notwendig.”

Das ist eindeutig. Nicht nur bei Kontrollen festgestellte Verstöße oder gar weiterer Vandalismus bringen garantiert Weidezäune. Auch wenn sich durch massen- und dauerhaftes Missachten der Regeln eine nachhaltige Gefährdung der Naturschutzinteressen zeigt. Nicht vielleicht, sondern bestimmt. Und auf Dauer.


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