Gestaltungssatzung für Alt-Sillenbuch: Erhalt vor Neubau!

Pläne für die Gestaltungssatzung für Alt-Sillenbuch
Anhand detaillierter Pläne wurde die städtische Analyse Alt-Sillenbuchs dokumentiert und erläutert.

Die Stadt Stuttgart arbeitet an einer Gestaltungssatzung für einen kleinen Teil des unteren Alt-Sillenbuch. Ergebnisse einer Bestandsaufnahme sowie erste Überlegungen wurden am 16. Juli auf einem Informations- und Ausspracheabend vorgestellt. Grundsätzliche Fragen wurden diskutiert, aber die Information kritisiert.

Ein Bauvorhaben an der Tuttlinger Straße 100 brachte vor einigen Jahren den Stein ins Rollen. Jetzt wird im städtischen Planungsamt an Überlegungen zur künftigen Struktur des alten Ortskerns gearbeitet. Ziel sei der Erhalt des Ortsbildes. Neubauprojekte sollen dem untergeordnet werden. Das wollten seinerzeit auch die Anwohner.

Vier Vertretrinnen des Stadtplanungsamtes präsentierten jetzt vor rund 30 Bürgern in Sillenbuch die Ergebnisse ihrer Analyse. Abgegrezt wurde ein Bereich von der Tuttlinger Straße 63 bis zum Alten Schulhaus an der Buowaldstraße 25. Sieben Kulturdenkmale und elf als besonders erhaltenswert eingestufte Gebäude wurden hier inventarisiert. Das „Winzer- und Bauerndorf“ solle in Zukunft allenfalls analog seiner historisch gewachsenen Struktur erneuert werden dürfen. Und weil wegen der Heterogenität des Alt-Sillenbucher Kerns ein Bebauungsplan nicht das geeignete Mittel sei, soll bald eine Gestaltungssatzung den verbindlichen Rahmen vorgeben.

Die weitere Vorgehensweise richtet sich nach einem Rahmen, der rechtlich fixiert ist. Die jetzige Aussprache war ein Angebot der Stadt, um die Bürger frühzeitig in den Formulierungsprozess einzubinden. Eigentlich wollten die Stadtplanerinnen ergründen, welche prägenden Elemente den Alt-Sillenbuchern besonders wichtig sind. Doch die Diskussion zeigte schnell, dass die meisten Bürger mehr Einblick sowie Zeit zum Nachdenken wünschen. Zu sehen sind die städtischen Pläne im Internet. Formell wird es voraussichtlich in einem Jahr zu einer öffentlichen Auslegung kommen – in der Stadt, im Bezirksrathaus und online.

Zuschüsse nicht vorgesehen

Eines wurde aber schon deutlich: Unter einer neuen Satzung wird die Sanierung der betroffenen Häuser eng reglementiert – und daher wohl teuer. Verständlich sind daher Fragen nach Zuschüssen. Doch – so die Auskunft der Stadt – ist derzeit kein Sanierungsgebiet vorgesehen – das wäre die Voraussetzung für Subventionen. Keine Aussagen wurden bisher zum öffentlichen (Straßen-) Raum gemacht. Und natürlich kamen Fragen nach der Gebietsabgrenzung auf. Denn: Bekanntlich regt sich wenige hundert Meter bzw. vierzig Hausnummern oberhalb des Planbereichs Widerstand gegen ein als ortsuntypisch bewertetes Neubauvorhaben mit 14 Wohnungen. • mk