Gewässerschau am Dürrbach – Pflicht zur Mitwirkung

Stuttgart-Hedelfingen, [post_published] … Vertreter der Unteren Wasserbehörde und des Tiefbauamts führen am Mittwoch, 19., und am Donnerstag, 20. Oktober, eine Gewässerschau am Dürrbach und seinen Nebenbächen durch.

Im Rahmen der Gewässerschau werden die Bäche sowie die angrenzenden Gewässerrandstreifen in Augenschein genommen. Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, Bauten und sonstigen Anlagen, die an die Gewässer grenzen, sind verpflichtet, den Teilnehmenden das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten, die Anlagen und Einrichtungen zugänglich zu machen, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen sowie im Bedarfsfall Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für die Inhaber von Wassernutzungsrechten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ablagerungen jeglicher Art im Uferbereich des Gewässers nicht zulässig sind. Einbauten im unmittelbaren Bereich eines öffentlichen Gewässers sind erlaubnispflichtig, wenn dadurch der Wasserabfluss, die Unterhaltung oder die ökologischen Funktionen beeinträchtigt oder die Schifffahrt beziehungsweise Fischerei gefährdet oder behindert werden könnten. Die Erlaubnis für Einleitungen in ein öffentliches Gewässer muss vom jeweiligen Veranlasser bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.

Foto (Archiv): Viele kennen nur den verdolten Teil des Dürrbachs mit dem „Dürrbachbrunnen” am „Dürrbachkreisel”.

Quelle: Stadt Stuttgart

Sie wollen wissen, was in Ihrem Stadtteil los ist? Abonnieren Sie wilih.de – entweder jeden neuen Beitrag sofort nach Veröffentlichung per Mail oder einmal in der Woche einen Newsletter mit einer Themenauswahl der Redaktion. Beides ist kostenlos! Anmeldung auf der Startseite von wilih.de.