Hängepartie im Bußbachtal – Vereine verunsichert

Stuttgart-Rohracker … Wem gehört eigentlich momentan das Clubheim (Foto oben) neben der Tennisanlage der SportKultur Stuttgart am Bußbach? Und wer darf darüber verfügen? Darf der Sportverein „seine” Immobilie an den Waldkindergarten Naturstrolche vermieten? Moment: War das alles nicht längst geklärt? Mitnichten! Ein Erbbaurechtsvertrag wurde nicht rechtzeitig verlängert. Damit herrscht ein vertragsloser Zustand. In der Folge gibt es mehr Fragen als Antworten. Der Bezirksvorsteher will nun Licht ins Dunkel bringen.

Die SportKultur habe keinen Vertrag mehr, berichtete Ulrich Strobel am 15. Februar in der Videokonferenzsitzung des Hedelfinger Bezirksbeirats. Gemeint ist ein Erbbaurechtsvertrag, der eines von drei Flurstücken betrifft, auf dem die SportKultur ihre Tennisanlage betreibt, die vor der Vereinsfusion dem SKV Rohracker gehörte. Und zwar genau das Flurstück, auf dem das Clubheim steht. Der Vertrag war ausgelaufen – wann genau, lässt sich so ohne Weiteres nicht sagen. Jedenfalls sollte er verlängert werden. Eigentlich eine Formsache. Angeblich waren sich Verein und Stadt auch längst einig. Doch dann passierte nichts, und die Zeit verging. Der SportKultur-Vorsitzende Strobel meint, Probleme bei der Eintragung ins Grundbuch seien letztlich die Ursache des jetzigen Schwebezustands. So richtig verstanden habe er das aber nicht, räumte er ein. Zur Zeit werde der Sportverein aber von der Stadt Stuttgart, der die Grundstücke gehören, geduldet.

Eingang zum Waldkindergarten Naturstrolche beim blauen Bürocontainer im Bußbachtal
Übergangsweise „residieren” die Naturstrolche im blauen Container

Das ist aber kein Zustand, der Sicherheit schafft. Und die braucht nicht nur der Sportverein, sondern auch der noch junge Verein, der an selber Stelle den Waldkindergarten Naturstrolche betreibt. Momentan dient ein blauer Bürocontainer als Domizil für die Kita-Kinder. Das soll aber nur eine Übergangslösung sein. Der Kindergartenverein möchte leerstehende Räume im Tennisheim anmieten. Wegen des Wirrwarrs um das Erbbaurecht sind die Naturstrolche jetzt mitgefangen. Vorständin Karin Nehls stellt die Perspektive offen in Frage. Dem Bezirksbeirat rief sie zu: „Wir brauchen Sicherheit!”

Verständlich, denn die Naturstrolche-Verantwortlichen wollen zum einen wissen, wieviel Raum sie im Tennisheim bekommen dürfen. Nur das Obergeschoss? Oder auch zum Teil das Erdgeschoss? Offen ist auch noch, was an dem in die Jahre gekommenen Gebäude saniert werden muss. Da kommt offenbar einiges zusammen. Die Rede ist von Dach und Heizung. Allein die Sanierung des Obergeschosses koste wohl eher 450.000 Euro statt ursprünglich angenommener 150.000 Euro, berichtete Naturstrolche-Finanzvorstand Dennis Keifer. Immerhin: Fördermittel seien bewilligt. Doch angesichts der unklaren Vertragssituation erteilt natürlich niemand einen Auftrag. Die Naturstrolche hängen da genau so in der Luft wie die SportKultur. Karin Nehls brachte deshalb eine neue Variante ins Spiel: Die Stadt Stuttgart könne ja den Naturkindergarten im Bußbachtal betreiben, meinte sie. Nur eine Provokation, oder ein ernst gemeinter Vorschlag?

Bezirksvorsteher Kai Freier fragt sich vor diesem Hintergrund: „Was macht Sinn?” Dass sein Stadtbezirk Kindergartenplätze benötigt, stehe außer Frage. Und auch das Tennisangebot solle erhalten bleiben. Aber es gebe bislang noch keine „goldene Idee”. Freier will nun klären, wie man Ordnung in das Tohuwabohu am Bußbach bringen kann. Die Stadt müsse sich entscheiden, wie sie mit den Immobilien und den Vereinen umzugehen gedenke, sagt er. Neben ihm selbst als Chef des Hedelfinger Bezirksamts sind noch drei weitere Ämter der Landeshauptstadt in die Sache involviert, das Sport-, Liegenschafts- und Stadtplanungsamt. Die Zeit läuft.

Wer wilih.de liest, weiß Bescheid und kann mitreden – und darf wilih.de gerne weiterempfehlen!