Landtagswahl – Frist für Briefwahl-Antrag endet
Stuttgart …Die Frist zur Briefwahl für die Landtagswahl am 8. März endet am 6. März um 15 Uhr, online bereits am 3. März um 12 Uhr. Wahlbriefe sollten schnell zurückgesendet oder direkt abgegeben werden. Briefwahl ist weiterhin stark gefragt, viele Stimmen sind bereits eingegangen.
Auch bei der bevorstehenden Landtagswahl am 8. März erfreut sich die Möglichkeit, per Brief zu wählen, großer Beliebtheit: Eine Woche vor dem Wahltag lag die Zahl der Briefwahlanträge bei rund 116.000. Zirka 75.000 Wahlbriefe sind bereits wieder bei der Stadt eingegangen. Damit nimmt das Briefwahlaufkommen im Vergleich zu den vergangenen Jahren zwar wieder etwas ab, aber fällt immer höher aus als bei sämtlichen Wahlen vor 2021.
Online ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen noch bis 3. März, 12 Uhr, möglich. Die gesetzliche Frist endet am Freitag, 6. März, um 15 Uhr. In Anbetracht der Postlaufzeiten nutzen Wählende dafür nun am besten die Briefwahlstelle im Foyer des Rathauses, Marktplatz 1. Dort ist auch die Stimmabgabe vor Ort möglich. Im äußeren Stadtgebiet können in den Bezirksämtern nur noch bis Donnerstag, 5. März, von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden.
Sind die Briefwahlunterlagen beantragt, sollte unbedingt für eine deutliche Beschriftung des Hausbriefkastens gesorgt werden, damit es bei der Zustellung zu keinen Verzögerungen kommt. Wichtig: Wer Briefwahlunterlagen angefordert, aber noch nicht erhalten hat, sollte sich möglichst bald bei der Hotline des Statistischen Amts unter Telefon 216-92233 melden. Denn wer Briefwahl beantragt hat, darf im Wahllokal grundsätzlich nur noch mit Wahlschein seine Stimme abgeben.
Wer den Wahlbrief samt ausgefülltem Stimmzettel noch nicht wieder zurückgesendet hat, sollte dies umgehend tun, damit die Unterlagen spätestens mit der Briefkastenleerung am Mittwoch versendet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft den Wahlbrief beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, selbst ein. Dies ist bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr, möglich.
In den Wahllokalen werden indes keine Wahlbriefe angenommen. Aber natürlich kann mit dem eigenen Wahlschein in jedem Wahllokal des betreffenden Wahlkreises die Stimme abgegeben werden.
Quelle: Stadt Stuttgart
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