Kann man ein Entlastungspaket zurückgehen lassen?

Man stelle sich einen richtig schönen Tag vor. Die Sonne scheint, es ist weder windig noch schwül. Alle sind gesund und munter. Plötzlich klingelt es an der Tür, man macht auf, und vor einem steht zu allem Überglück auch noch ein gut gelaunter Postbote. Er sagt: „Guten Tag! Ich habe ein Entlastungspaket für Sie.” Wird das der kaum für möglich gehaltene Tag mit einer Extraportion Lebensfreude? Groß ist das Paket nicht, schwer auch nicht. Aber es ist hübsch verpackt. Also: her damit! Dann wird‘s spannend: Was ist da wohl drin? Uiii, ein 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn im Nahverkehr. Im Juni, Juli und August quer durch die Republik reisen. Das ist cool! Na ja, ganz so cool nun auch wieder nicht. Denn es gibt Ausnahmen. Wer weit reisen will, muss mitunter etliche Male umsteigen. Und so ganz schnell kommt auch nicht unbedingt an sein Reiseziel. Aber man will ja nicht meckern. Das Auto kann immerhin drei Monate in der Garage bleiben. Nur eine kleine Klarstellung sei erlaubt: Das 9-Euro-Ticket kostet pro Monat 9 Euro, also für den ganzen Sommer 27 Euro. Ach so! Aber dafür ist das Entlastungspaket versandkostenfrei. Und es ist noch mehr darin: ein Tankrabatt. Den gibt es auch für die drei Sommermonate. Aber das ist kein Rabatt im bekannten Sinne. Rabatte sind nämlich in der Regel Preisnachlässe, die man erhält, wenn man größere Mengen abnimmt. Der jetzige Tankrabatt ist eigentlich eine Steuersenkung – nur für wen? Aber wenn man schon so schön beim Auspacken ist, schaut man sich natürlich auch gleich noch die Energiepreispauschale an. Die ist nämlich auch noch in dem Entlastungspaket drin. 300 Euro ist sie wert. Allerdings ist auch hier aufs Kleingedruckte zu achten. Vor allem, wenn man nicht zu den einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen gehört. Dann ist dieser gut gemeinte „Gutschein” nämlich ungefähr so viel wert, wie eine kostenlose Verlängerungsnacht in einem Hotel, in dem man gar nicht Urlaub macht – also nix. Fazit nach dem Auspacken: Wer von A nach B fahren muss und nicht nur zum Spaß mal kurz nach (beispielsweise) Sylt, und von A nach B fährt weder Bus noch Bahn oder nur zu langsam oder aus irgendwelchen Gründen ausgerechnet nicht zum gewünschten Termin, dann bleibt vielleicht nur das Auto als Verkehrsmittel übrig. Doch wenn dessen Tank gerade leer und der Benzin- oder Dieselpreis an der nächstgelegenen Tankstelle gerade jetzt so gar nicht nach Rabatt aussieht – und wenn man dazu noch weder erwerbstätig noch einkommensteuerpflichtig ist, aber trotzdem von A nach B muss, dann merkt man, dass es auch beim schönsten frei Haus gelieferten Entlastungspaket nicht auf die Verpackung ankommt, sondern auf den Inhalt. Und wem der nicht passt: Kann er das Paket zurückgehen oder wieder abholen lassen?

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