Mit der relativen Mogelpackung absolut dumm dran

Früher kannte man das Prinzip von Eisdielen. In einem Sommer wurden die Preise erhöht. Im nächsten die Kugeln verkleinert. Inzwischen machen sich zahlreiche Hersteller aller möglichen Produkte das Prinzip zu eigen. Am liebsten noch in der Kombination von Preiserhöhung bei gleichzeitiger Verringerung der Menge. Nun hat das Landgericht Bremen ein wegweisendes Urteil gefällt – geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die von 100 auf 90 Gramm verkleinerte Schokoladentafel der Marke Milka sei eine „relative Mogelpackung”, weil die Verbraucher den auf einmal geringeren Inhalt nicht ohne Weiteres erkennen könnten – so der Tenor der Begründung einer zu verurteilenden Irreführung. Interessant ist hierbei die Argumentation mit der Konsumgewohnheit. Einfach ausgedrückt: Wenn ich seit Jahren eine Tafel Schokolade kaufe, die 100 Gramm wiegt, und in der unverändert wirkenden Packung plötzlich nur noch 90 Gramm drin sind, dann werde ich nicht bloß relativ beschummelt, sondern bin absolut dumm dran. Was unter Umständen sogar noch unangenehme Folgen haben könnte, zum Beispiel wenn man ein Produkt als Backzutat benötigt und beim Griff ins Regal davon ausgeht, es handele sich um die gewohnte Menge. Der Geburtstagskuchen kann dann eine Überraschung der besonderen Art werden. Schokolade ist übrigens längst nicht das einzige Produkt, bei dem mit Menge und Preis jongliert wird. Klopapier ist ein weiteres Beispiel für gezielte Verwirrung der Verbraucher. Da gibt es nämlich nicht nur verschiedene Papierqualitäten und mehrere Lagen, sondern auch noch unterschiedlich viele Blätter auf der Rolle, und die in kleinen, mittleren oder großen Gebinden. So wird die Suche nach dem Schnäppchen leicht zur Mathe-Prüfung: Was ist jetzt günstiger, die 8er Packung mit 150 Blatt für 2,49 Euro oder die 10er mit 220 Blatt für 3,85 Euro? Wer jetzt als Nervennahrung eine Schokolade braucht, sollte tunlichst darauf achten, nicht beschummelt zu werden. Weder relativ noch absolut.

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