Parkscheibe ist nicht gleich Parkscheibe!

Rechtzeitig vor der Ferienzeit schaut man sich ja gerne mal nach den Bestimmungen in anderen Ländern um, damit die Urlaubsfreude nicht durch ein Knöllchen getrübt wird. Routinierte Österreichurlauber wissen wahrscheinlich, dass unsere Nachbarn nur ihre eigene Parkscheibe akzeptieren. In der Alpenrepublik hat man nämlich erkannt, dass die Stunde nicht nur zwei halbe Stunden hat, sondern vier Viertel davon. Man fühlt sich an die Trinkpausen bei der Fußballweltmeisterschaft erinnert. Deshalb sollte man auf einem österreichischen Parkplatz tunlichst keine deutsche Parkscheibe hinter die Frontscheibe legen. Selbst dann nicht, wenn man seine Ankunftstzeit ganz genau einzustellen in der Lage ist. Österreichische Parkraumüberwachungsorgane (ugs. Parksheriffs) sind nämlich nicht in der Lage oder willens, die nach deutscher Manier eingestellte Uhrzeit mit der auf ihrer – womöglich japanischen – Armbanduhr oder ihrem Smartphone – vielleicht chinesischer Provenienz – abzugleichen, um festzustellen, ob die zulässige Parkzeit überschritten ist oder nicht. Dafür benötigen sie unbedingt eine österreichische Parkscheibe mit Viertelstundenstrichen. Die bekommt man übrigens kostenlos in den Geschäftsstellen des ÖAMTC – das ist so etwas wie der österreichische ADAC. Wahrscheinlich auch woanders, aber vielleicht nicht immer gratis. Jetzt könnte man ja auf die schlaue Idee kommen, sich in Österreich mit landestypischen viertelstundengenauen Parkscheiben einzudecken und diese auch hierzulande einzusetzen. Überraschung: Das kann ebenfalls ein Knöllchen geben! Denn für die deutsche Verkehrsüberwachung sind die österreichischen Parkscheiben wohl wegen ihrer größeren Genauigkeit so unübersichtlich, dass man deren Verwendung bei uns unter Strafe stellen muss. Faktisch wird das blaue Ding bei einer Kontrolle einfach übersehen – hier wie dort. Es herrscht sozusagen die faktische Kraft des Normativen: Ganz genaues Prüfen, ob es sich um ein erlaubtes oder nicht erlaubtes Exemplar handelt, führt bei mangelnder Erlaubnis zu dem Ergebnis, dass (eigentlich) gar keine Parkscheibe vorhanden ist. Muss man nicht verstehen, sollte sich aber dran halten! Vollends unübersichtlich wird es, wenn man eine elektronische Parkscheibe verwendet. Das würde hier zu weit führen. Doch eine Schlussbemerkung sei erlaubt: Solange wir in Europa solche Problemchen pflegen, brauchen wir uns nicht einzubilden, echte Probleme lösen zu können. Nicht im Halbstunden- und schon gar nicht im Viertelstundentakt.

Rundgeschaut … Die WILIH-Kolumne


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