Stadt und Polizei stellen klar: kein „Schießbefehl“
Ostfildern … Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung des Versammlungsverbots Schusswaffen einzusetzen. Wörtlich wird in den Chatgruppen sogar von einem bestehenden „Schießbefehl” gesprochen.
Die Stadt Ostfildern und das Polizeipräsidium Reutlingen stellen hiermit klar:
– In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf hingewiesen, dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen.
– Dies wurde besonders in Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen aufgegriffen und so interpretiert, als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe. Dies entbehrt jeder Grundlage. Die Polizei trifft bei jedem Einsatz die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
– Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.
Quelle: Stadt Ostfildern und Polizeipräsidium Reutlingen
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