Wie lang darf eine Tagesordnung sein?

Damit es in Besprechungen nicht drunter und drüber geht, empfiehlt sich eine Tagesordnung. Bei offiziellen Sitzungen ist eine Tagesordnung sogar vorgeschrieben – beispielsweise bei Sitzungen von Ausschüssen oder der Vollversammlung eines Gemeinderats oder bei Sitzungen von Bezirksbeiräten. Auf der Tagesordnung stehen da regelmäßig Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung, zu denen Gremien zu hören sind beziehungsweise über die sie zu entscheiden haben, damit das entsprechende Vorhaben der Stadtverwaltung weiter betrieben werden kann. Typische Beispiele sind Bebauungspläne oder Bauprojekte. Aber auch Berichte, Anträge oder Anfragen stehen regelmäßig auf Tagesordnungen von Gremien. Sehr oft passen solche Tagesordnungen auf eine A4-Seite. Manchmal aber auch nicht. Und da stellt sich dann die Frage: Wie lang darf eine Tagesordnung sein? Auf der Agenda der heute im Verwaltungsausschuss und im Betriebsausschuss Abfallwirtschaft des Stuttgarter Gemeinderats zu besprechenden Themen standen stolze 84 (!) Tagesordnungspunkte. Bei nur fünf Minuten Besprechungszeit pro Punkt würde eine solche Sitzung sage und schreibe sieben Stunden dauern. Ein dezenter Hinweis darauf, warum solche Kataloge „Tages”-Ordnungen heißen. In der jüngsten Zeit häufen sich bei der Stadt Stuttgart Nachmeldungen, nach denen – häufig auch mehrfach – Punkte wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden. Bei der hier genannten Ausschusssitzung kamen solche Meldungen in drei Chargen und waren ebenso rekordverdächtig: Erst wurden fünf Punkte von der Tagesordnung abgesetzt, dann zehn und schließlich noch einer – macht zusammen 16, also fast ein Fünftel der ursprünglichen Agenda. Aber auch mit den verbliebenen 68 Themen hatte die Sitzung noch gehörig Potential für Sitzungsdekubitus. Lässt sich das wirklich nicht besser planen?

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