Wohin mit Wohnmobilen? – Impulsprojekt geplant

Ostfildern … Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Frage befasst, ob in Ostfildern Sammelstellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen eingerichtet werden sollen. Das Gremium nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, beauftragte die Einbettung des Themas in eine Gesamtstrategie und gab den Start für ein Impulsprojekt im Parkraummanagement frei.

Ausgangspunkt war ein Antrag der CDU-Fraktion, der die Prüfung von Brachflächen für kostenpflichtige Sammelstellplätze vorsah. Die Verwaltung identifizierte zwar potenzielle Flächen, darunter öffentliche Parkplätze und untergenutzte Areale. Nach fachbereichsübergreifender Bewertung kommt sie jedoch zu dem Ergebnis, vorerst keine entsprechenden Stellplätze auszuweisen.

Als Gründe nennt die Verwaltung unter anderem städtebauliche Aspekte, etwa die Lage einzelner Flächen an Ortsrändern oder -eingängen, wo Wohnmobile und Wohnwagen das Ortsbild beeinträchtigen könnten. Hinzu kommen Nutzungskonflikte: Einige Flächen dienen regelmäßig Veranstaltungen oder als Parkraum für Sportereignisse, was temporäre Räumungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde. Auch mögliche künftige Nutzungen, etwa Bebauung, stehen einer dauerhaften Festlegung entgegen.

Bei bestehenden Parkplätzen wären bauliche Anpassungen erforderlich, um größere Fahrzeuge aufnehmen zu können. Zudem müssten Schranken und Bewirtschaftungssysteme installiert werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die untersuchten Flächen den Bedarf nicht vollständig decken würden. Ein Zwang zur Nutzung ausgewiesener Flächen ist rechtlich nicht möglich. Die Verwaltung weist außerdem darauf hin, dass öffentliche Parkflächen primär dem allgemeinen Verkehr dienen und der verfügbare Raum im Ballungsgebiet begrenzt ist. Der Umbau geeigneter Flächen wäre zudem mit erheblichem Kostenaufwand verbunden.

Ein genereller Ausschluss von Wohnmobilen und Wohnwagen aus dem öffentlichen Raum ist rechtlich nicht zulässig. Einschränkungen sind nur bei konkreten Beeinträchtigungen möglich, etwa bei Gefährdungen der Verkehrssicherheit oder zu geringen Fahrbahnbreiten. Während Wohnwagen ohne Zugfahrzeug maximal 14 Tage unbewegt abgestellt werden dürfen, gilt diese Frist für Wohnmobile nicht. Auch flächendeckende Verbote aufgrund von Parkdruck oder Bürgerbeschwerden sind nicht rechtssicher. Zudem müssten bei Einschränkungen Ausweichmöglichkeiten bestehen. Andernfalls würde sich das Problem lediglich in andere Bereiche verlagern.

Vor diesem Hintergrund soll das Thema künftig im Rahmen einer umfassenden Strategie betrachtet werden. Sie soll neben dem Wohnmobilparken auch Aspekte wie Carsharing, Anwohnerparken, Parkraumbewirtschaftung und Mitarbeiterparken einbeziehen. Als erster Schritt ist ein Impulsprojekt vorgesehen. In einem räumlich begrenzten Gebiet mit hohem Parkdruck oder anderen Defiziten sollen konkrete Maßnahmen untersucht werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen anschließend auf weitere Bereiche übertragen werden und so die Grundlage für eine gesamtstädtische Strategie bilden.

Quelle und Foto: Stadt Ostfildern


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