Zwei SUVs auf dem Balkon

Immer häufiger kommt es vor, dass Menschen Dinge tun, die Ordnungshüter auf den Plan rufen. Und dies nicht allein wegen Straftaten. Wobei sich auch da zeigt, zu welchen Gemeinheiten Menschen zunehmend fähig und bereit sind. So gerät unsere älter werdende Gesellschaft ins Visier von Trickbetrügern, die als falsche Enkel, Hausmeister, Handwerker oder gar Polizeibeamte nach Geld trachten, das nicht selten die Summe des in einem langen Leben Ersparten ist und der Versorgung für die letzten Lebensjahre dienen soll. Oft ist es auch ein Alltagsverhalten, das von abhandengekommenen Respekt zeugt, ja mitunter sogar jegliche Achtung vor Rechten anderer vermissen lässt. Bis hin zur Gefährdung von deren Gesundheit und Leben. Die Mordanklage gegen einen 20-jährigen Raser, der mit einem gemieteten Jaguar in Stuttgart zwei Menschen totgefahren haben soll, sorgt bundesweit für Aufsehen. Die Dunkelziffer gemeingefährlicher Rechtsüberholer auf Autobahnen wächst daneben unbemerkt, aber rasant. Eine Polizeimeldung der unglaublicheren Art berichtete in der vorigen Woche sogar von einem Raser, der auf der B27 links zwischen Überholspur und Leitplanke eine dritte Spur für sich beanspruchte. Wie durch ein Wunder kam es nicht zum Unfall. Eine Meldung zum Kopfschütteln war die über einen unter der Last eines Pools zusammengebrochenen Holzbalkon in Stuttgart. Gesunder Menschenverstand oder Aufpassen im Mathematik-Unterricht hätten dies verhindern können. Schließlich hat allein das Wasser in dem Pool etwa soviel Gewicht wie zwei SUVs vom Schlage eines Porsche Cayenne, Mercedes M-Klasse oder Audi Q7. Ein Balkon ist eben kein Parkplatz!

Rundgeschaut … Die Seite 3 Kolumne aus dem WILIH … 10.7.2019