Alles zum Ablauf der Landtagswahl in Stuttgart

Stuttgart … Am Sonntag, 14. März, wird der 17. Landtag von Baden‐Württemberg gewählt. Inzwischen erhielten deshalb rund 372.000 Stuttgarter vom Statistischen Amt der Stadt ihre amtliche Wahlbenachrichtigung.

Zum Wahlverfahren

Bei der Landtagswahl, die alle fünf Jahre stattfindet, haben die Wahlberechtigten eine Stimme, die zweimal gewertet wird. Erstens nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zur Ermittlung, welche Bewerber einen Sitz erhalten, und zweitens nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zum Berechnen der Gesamtsitzzahlen der Parteien.

Die Mindestgröße des Landtags beträgt 120 Sitze. Ein Direktmandat erhalten die Kandidaten, die in einem der 70 Wahlkreise die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Mindestens 50 weitere Mandate werden dann noch als Zweitmandate an die Parteien nach dem Verhältniswahlgrundsatz vergeben. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Stimmenverhältnis zustehen, erhalten die anderen Parteien einen entsprechenden Ausgleich.

Wer sich für die Hintergründe zur Landtagswahl interessiert, findet auf den Internet‐Seiten der Landeszentrale für politische Bildung ausführliche Informationen (Link: hier).

Wahlkreise und Stimmzettel

Wie bei den vergangenen Landtagswahlen ist Stuttgart in vier Wahlkreise unterteilt. Für jeden Wahlkreis gibt es einen eigenen Stimmzettel. Zur Wahl stehen in den vier Stuttgarter Wahlkreisen 12 bis 14 Parteien und ihre Bewerber sowie im Wahlkreis Stuttgart I zusätzlich ein Einzelbewerber. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der Parteien bei der Landtagswahl 2016.

Den Stimmzettel bekommt man am Wahlsonntag im Wahllokal. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat, kann auf der städtischen Homepage unter den Stichworten „Informationen für Wählende“, „Wahl im Wahllokal“ und „Wahllokalfinder“ (www.stuttgart.de/landtagswahl) erfahren, in welches der 260 Wahllokale er oder sie gehen muss. Auf dieser Seite findet man auch Informationen darüber, ob das Wahllokal rollstuhlgerecht ist.

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können portofrei unter www.stuttgart.de/briefwahl im Internet beantragt werden. Ebenso möglich ist ein schriftlicher Antrag, der am einfachsten durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt wird. Dieser Antrag ist in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Statistische Amt, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart, zu senden.

Auch persönlich können die Briefwahlunterlagen beantragt und auch bereits vor Ort ausgefüllt werden, und zwar im Foyer des Rathauses, Marktplatz 1. Wegen der Schließung des Haupteingangs aufgrund der Corona‐Pandemie ist das Foyer nur über den Seiteneingang an der Pforte Eichstraße zugänglich: Montag bis Mittwoch von 9 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie am Freitag, 12. März, bis 18 Uhr.

Im äußeren Stadtgebiet werden Wahlscheine auch von den Bezirksämtern ausgegeben, jedoch nur bis einschließlich Donnerstag, 11. März. Geöffnet ist Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr, sowie zusätzlich Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Da es während der Corona‐Pandemie zu abweichenden Öffnungszeiten kommen kann, ist es ratsam, sich vor dem Besuch beim Bezirksamt zu erkundigen.

Telefonische Auskünfte zum Wählerverzeichnis, zu den Wahllokalen und zur Briefwahl gibt das Statistische Amt unter Telefon 0711 216-92233.

Schablone für Sehbehinderte

Für Sehbehinderte und Blinde stellt der Badische Blinden‐ und Sehbehindertenverein wieder kostenfrei Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Diese können unter der Telefonnummer 0761 36122 angefordert werden. Die Stimmzettel können von Blinden und Sehbehinderten selbst in die Schablone eingelegt werden. Dafür wurde an den Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.

Weitere Informationen gibt das Statistische Amt unter www.stuttgart.de/landtagswahl.

Quelle: Stadt Stuttgart