Blinde und Sehbehinderte wählen mit Schablone

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. kann durch die Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart blinden und sehbehinderten Bürgern, die für die OB-Wahl am 8. November 2020 wahlberechtigt sind, Stimmzettelschablonen zur Verfügung stellen. Dadurch ist es dieser Personengruppe erstmals in Stuttgart möglich, bei einer Wahl auf kommunaler Ebene selbstständig und geheim das Wahlrecht auszuüben.

Der Ordnungsbürgermeister und Wahlleiter für die OB-Wahl, Dr. Martin Schairer, sagt: „Dass blinde und sehbehinderte Menschen in Stuttgart ihr Wahlrecht gleichberechtigt mit anderen wirksam ausüben können, ist uns als Stadt enorm wichtig. Mit den Stimmzettel-Schablonen ist es nun möglich, dass sie ihr Stadtoberhaupt selbstständig wählen können. Ich danke dem Blinden- und Sehbehindertenverband für sein außerordentliches Engagement und die Unterstützung.”

Blinde und sehbehinderte Bürger können die Stimmzettelschablone beim Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V, Lange Straße 3, 70173 Stuttgart, telefonisch unter 0711 21060-0 oder per Mail unter vgs@bsv-wuerttemberg.de anfordern.

Für die Wahl mittels Stimmzettelschablone wird der Stimmzettel in die Schablone eingelegt. Zwei Falze sorgen dafür, dass der Stimmzettel passgenau eingelegt werden kann. Die Schablone ist in Brailleschrift und in Druckbuchstaben als Schablone für die OB-Wahl gekennzeichnet. In der Schablone befinden sich kreisförmige Löcher genau an den Stellen, an denen auf dem Stimmzettel ein Kreuz gemacht werden kann. Neben den Löchern steht die auf dem Stimmzettel den Kandidaten zugeordnete Nummer ebenfalls in Brailleschrift und Druckbuchstaben. Der Schablone ist eine Audio-CD beigefügt, auf der die Handhabung der Schablone erläutert wird. Die CD enthält auch die Informationen zu den Kandidaten, die zur Wahl stehen, sowie die zugehörige Nummer, so dass das entsprechende Feld für die Stimmabgabe eindeutig gekennzeichnet ist.

Angelika Moser, Vorsitzende des BSV Württemberg, sagt: „Wir wünschen uns, dass möglichst viele blinde und sehbehinderte Personen von der Stimmzettelschablone Gebrauch machen. Seine Stimme geheim abzugeben, ist das Recht aller Wählerinnen und Wähler.“ Simone Fischer, Beauftragte der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderung: „Ich begrüße es sehr, dass die Stadt diesen Weg eröffnet hat. Auf kommunaler Ebene erhält politische Teilhabe direkte Bedeutung. Allen Menschen im wahlfähigen Alter muss es ermöglicht werden, dass sie ihr Wahlrecht ausüben können, gegebenenfalls mit geeigneter Unterstützung. Ich empfehle auch allen Kandidierenden der OB-Wahl, ihre Wahlformate und Informationen barrierefrei zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel auch mit Gebärdensprache und in Leichter Sprache.“

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg ist die Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen in Württemberg. Er unterhält verschiedene Beratungsangebote für blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit schweren Augenerkrankungen. Darüber hinaus vertritt er die Belange dieses Personenkreises in den verschiedensten Bereichen wie zum Beispiel Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, kulturelle Teilhabe, gegenüber Politik und Verwaltung.

Quelle: Stadt Stuttgart und BSV Württemberg