Bundestagswahl: Neuer Rekord bei Briefwahlanträgen

Stuttgart … Stuttgart wird bei der kommenden Bundestagswahl einen neuen Rekord an Briefwählern verzeichnen. Zwar steigt die Zahl der Briefwahlanträge seit Jahren stetig an und bereits die Bundestagswahlen 2013 und 2017 markierten neue Höchststände, doch dieses Jahr stellt die Zahl der Anträge alle bisherigen Wahlen in den Schatten. So waren knapp vier Wochen vor dem Wahltag 60.000 Anträge mehr als zum gleichen Zeitpunkt bei der letzten Bundestagswahl eingegangen. Das bedeutet einen Zuwachs von über 36 Prozent. 2017 beantragten insgesamt 111.159 Personen Briefwahl. Dieser Wert wurde dieses Jahr bereits knapp drei Wochen nach Versand der Wahlbenachrichtigungen erreicht.

Diese Entwicklung ist nicht zuletzt den Umständen der Corona-Pandemie geschuldet. Um das Risiko einer Infektion beim Wählen vor Ort zu vermeiden, hatten bereits bei der OB-Wahl im November 2020 und der Landtagswahl im März deutlich mehr Menschen ihre Stimme per Briefwahl abgegeben. Wird es einen ähnlichen Anteil an Briefwählanträgen und eine übliche Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl geben, so ist mit rund 160.000 Briefwahlanträgen zu rechnen.

Die Stimmabgabe per Briefwahl ist also längst nicht mehr die Ausnahme. Über die Hälfte der Wählenden nutzen die Möglichkeit und sparen sich den Gang ins Wahllokal. Dabei war die Briefwahl ursprünglich dafür gedacht, Menschen die Stimmabgabe zu ermöglichen, die aufgrund von Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigung verhindert waren.

Für die vorbereitenden Tätigkeiten im Statistischen Amt der Stadt Stuttgart bedeutet das Aufkommen einen erhöhten Arbeitsaufwand. Denn die eingegangenen Anträge müssen bearbeitet, die Wahlscheine gedruckt, die Unterlagen verschickt und die zurückgesendeten Wahlbriefe für die Auszählung am Wahltag sortiert werden.

Wer noch per Brief wählen möchte, sollte den Antrag baldmöglichst stellen. Dazu stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten geht dies online hier oder über das Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. Auf der Internetseite finden sich zudem Hinweise, wie der Antrag alternativ per E-Mail, Post oder Fax gestellt werden kann. Diese Antragsmöglichkeiten stehen bis Donnerstag, 23. September, 11 Uhr zur Verfügung. Werden die Unterlagen sehr schnell benötigt, können sie auch persönlich in den Briefwahlbüros abgeholt werden.

Quelle: Stadt Stuttgart