Corona im WILIH-Land: Höchstens noch zu dritt!

Stuttgart … Der Kampf gegen das Coronavirus wird in ganz Baden-Württemberg verschärft. Ab Samstag, 21. März, sind auf öffentlichen Plätzen in Baden-Württemberg nur noch Ansammlungen von bis zu drei Personen erlaubt. Ausnahme: Eltern mit ihren Kindern. Außerdem werden alle Gastronomiebetriebe geschlossen. Zulässig sind nur noch Abholung und Lieferung von Speisen. Die Polizei kontrolliert, Verstöße können mit hohen Strafen geahndet werden. Diese weiteren Sicherheitsmaßnahmen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus gab Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Nachmittag des 20.3.2020 bekannt.

Hier zum Herunterladen die Information der Stadt Stuttgart mit Stellungnahme von Oberbürgermeister Fritz Kuhn: LHS Kampf gegen Corona_OB Fritz Kuhn begrüßt Verschärfungen des Landes zum Verbot von Ansammlungen 20032020