Eichenhain – Rodeln bleibt als Ausnahme erlaubt
Stuttgart-Riedenberg/Sillenbuch … Die neuen Regeln für den Eichenhain waren am 21. Januar Thema in der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Sillenbuch. Dabei wurde noch einmal deutlich, dass bei nachhaltiger Schädigung des schützenswerten Magerrasens Weidezäune aufgestellt werden. Eine Ausnahme bleibt allerdings bestehen: Bei geschlossener Schneedecke darf weiterhin gerodelt werden.
Das Naturschutzgebiet am Rande von Riedenberg und Sillenbuch sei ein „Juwel, das eines besonderen Schutzes bedarf”, erklärte Renate Kübler. Die Leiterin der Abteilung für Umweltberatung und Naturschutz im Stuttgarter Amt für Umweltschutz erläuterte den Bezirksbeiräten die neue Allgemeinverfügung für den Eichenhain, die am 9. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Wichtig: Die rechtlich geprüfte und erlaubte Einordnung als „freie Landschaft” ermögliche ab jetzt einen Verzicht auf Verkehrssicherungmaßnahmen; der Besuch des Eichenhains erfolgt damit auf eigene Gefahr. Die Interimszäune könnten also abgebaut werden, berichtete Kübler. Gleichzeitig stellte die Naturschutzexpertin klar, was die Ultima Ratio ist, wenn die Schutzinteressen des Eichenhains im wahrsten Wortsinne mit Füßen getreten werden: feste Weidezäune.
„Schlimm”, was nötig ist, um die Natur wirksam zu schützen
Dass durch wiederkehrenden Vandalismus und hartnäckiges Ignorieren aller Naturschutzregeln und Besucherlenkungsmaßnahmen nun weitreichende Verbote und klare Regeln nötig wurden, fanden die Behördenvertreter gleichermaßen „schlimm” wie die Stadtbezirksparlamentarier. Kontrollen durch Feldschutz, Mitarbeiter der beteiligten Ämter sowie Polizei sollen für die Einhaltung der Regeln sorgen. Und wer dagegen verstoße, riskiere ein Bußgeld. Aber nicht nur das: Sollte bei einer Evaluierung im Herbst festgestellt werden, dass der schützenswerte Magerrasen nachhaltigen Schaden genommen hat, reicht dies aus, um endgültig die Aufstellung von Weidezäunen auszulösen. Allein die Zahl derer, die bei Regelverstößen in flagranti erwischt werden, ist also nicht ausschlaggebend.
Renate Kübler zeigte sich verwundert über die „fragwürdige Stimmungslage, mit der in Sillenbuch und Riedenberg nicht zu rechnen war”. So seien Hinweisschilder, die seit dem vergangenen Sommer aufgestellt wurden, innerhalb kürzester Zeit „verschwunden” – und dies mehrfach. Noch einmal wurden jetzt neue Schilder angebracht, mit denen entlang der Hauptwege auf das Betretungsverbot hingewiesen wird. Doch: Ab jetzt werde mangelnde Einsicht nicht mehr toleriert – und Vandalismus schon gar nicht. Der Naturschutz habe eindeutig Vorrang vor Individualinteressen oder Regelverstößen Einzelner.
Betreten verboten – Rodeln erlaubt
Eine Ausnahme wollen die Behörden aber weiterhin zulassen, obwohl das generelle Betretungsverbot für die Rasenflächen eigentlich dagegen spricht: Das Rodeln im Eichenhain soll auch in Zukunft erlaubt bleiben, versicherte Renate Kübler. Allerdings nur bei geschlossener Schneedecke. Diese seltene Chance eröffnet sich ja vielleicht in Kürze noch einmal.
WILIH regelmäßig lesen und nichts mehr verpassen: Den wöchentlichen WILIH-Newsletter kostenlos abonnieren und immer kompakt informiert sein! Einfach hier klicken und gleich anmelden, dann bekommen Sie einmal in der Woche die Themen der Woche frei Haus! Abbestellung jederzeit möglich!




