Endgültige Antworten

Auch wenn man sich längst daran gewöhnt hat, Ankündigungen einer bevorstehenden Eröffnung des Berliner Flughafens (BER) zu überhören, lässt die aktuelle Terminankündigung für den Oktober aufhorchen. Denn unweigerlich fragt man sich: Wird bis dahin überhaupt noch geflogen? Ironie der Geschichte: Ausgerechnet jetzt, wo weltweit die Flughäfen voller pausierender Passagierflugzeuge stehen, Reisebranche und Fluglinien lahmgelegt sind, ausgerechnet jetzt wird der Flughafen fertig, für dessen Fertigstellung sich außer im Kabarett kaum noch jemand interessiert. Und nicht einmal als Stofflieferant für Witze taugt der BER. In dieser Beziehung hat ihm Klopapier den Rang abgelaufen. Gutes Stichwort: Widmen wir uns wichtigeren, das tägliche Leben betreffenden Fragen. Zum Beispiel, warum die Obergrenze für eine Mitnahme der Mobilfunknummer von einem Handyvertrag zum nächsten in Zukunft den Endverbraucher höchstens 6,82 Euro kosten darf. Brutto. So hat es die Bundesnetzagentur am 20. April für künftige Endportierungsentgelte (bitte vormerken für das Unwort des Jahres!) festgesetzt. Daran müssen sich nun auch alle Anbieter halten, die bislang keine Lust dazu hatten und um die 30 Euro für angemessen hielten. Eine gute Nachricht für Verbraucher! Gleichwohl wirft sie eine Frage auf: Warum nicht 6,81 Euro? Laut Netzagentur resultiert der festgesetzte Betrag aus einer Vergleichsmarktbetrachtung (auch ein schönes Wort). Es darf natürlich auch weniger verlangt werden. Darauf wird man aber vermutlich länger warten müssen als auf die BER-Eröffnung.

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