Gemeinderatswahl – alle Wahlvorschläge zugelassen

Stuttgart … Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 3. April, alle 18 Wahlvorschläge zugelassen, die für die Gemeinderatswahl in Stuttgart am 9. Juni 2024 eingereicht worden waren. Das sind zwei Wahlvorschläge weniger als bei der Wahl im Jahr 2019.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge im Stimmzettelblock, der nun produziert wird, richtet sich nach dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahl 2019. Neue Wahlvorschläge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs sortiert. Die Reihenfolge lautet:

  1.   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  2.   Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  3.   Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  4.   Freie Demokratische Partei / Demokratische Volkspartei (FDP/DVP)
  5.   Freie Wähler Kreisverband Stuttgart e.V. (Freie Wähler)
  6.   Alternative für Deutschland (AfD)
  7.   DIE LINKE (DIE LINKE)
  8.   SÖS – Stuttgart ökologisch sozial
  9.   Die Stadtisten
  10.   Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  11.   PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  12.   Ökologisch‐Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)
  13.   Klimaliste Deutschland (KLIMALISTE)
  14.   Volt Deutschland (Volt)
  15.   Children‐First, Kinderrechte stärken
  16.   Bündnis der Vielfalt Stuttgart (Vielfalt)
  17.   Feministische Liste Stuttgart (FeLi)
  18.   Stuttgarter Liste

Insgesamt werden 866 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl stehen. Damit fällt die Zahl zwar etwas geringer aus als noch 2019 (damals waren es 913), aber es sind immer noch deutlich mehr als bei allen anderen Gemeinderatswahlen der 2000er‐Jahre. Auf zehn Listen stehen je 60 Personen, es folgen AfD und Volt mit je 59, Stuttgarter Liste mit 52, Tierschutzpartei mit 23, ÖDP, Children‐First, Kinderrechte stärken und Vielfalt mit je 20 und FeLi mit 13 Personen.

Ein PDF der zugelassenen Listen mit allen Bewerberinnen und Bewerbern findet sich auf der Webseite der Stadt Stuttgart hier.

Quelle: Stadt Stuttgart

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