Gorch-Fock-Straße 32 – Das unbrauchbare Grundstück

Stuttgart-Sillenbuch … Die Gorch-Fock-Straße in Sillenbuch gehört zu den besseren Wohnlagen von Stuttgart. Dort besitzt die Landeshauptstadt ein großes Grundstück. Darauf stand einst ein Schulgebäude, das auf seine alten Tage von der Stadt noch als Flüchtlings- und Notunterkunft genutzt wurde. Außerdem gibt es jahrealte Pläne, dort einen Kindergarten zu errichten. Doch weil angeblich ein Risiko besteht, dass Bäume aus dem benachbarten Wald auf das Grundstück fallen könnten, passiert dort nichts. Das wertvolle Grundstück verwildert. Ist es wirklich zu nichts zu gebrauchen?

Aktuell ist das Areal in den Fokus gerückt, weil die Betreiber des Waldorfkindertgartens am Sillenbucher Himbeerweg händeringend nach einer Übergangslösung für die 18-monatige Zeit ihres geplanten Kita-Umbaus suchen (WILIH berichtete hier). Das Grundstück an der Gorch-Fock-Straße 32 ist dafür derzeit die erste Wahl für die übergangsweise Aufstellung von Containern, in denen die Kinderbetreuung während der Bauphase stattfinden soll. Doch die Stadt winkt ab. Dabei wurde gar nicht vor Ort geprüft, wie groß die behauptete Gefahr umstürzender Bäume ist. Die Stadt ist auch nicht bereit, dies selber zu prüfen. Sie verlangt von den Kindergartenbetreibern eine Bauvoranfrage. Vorher befasse man sich nicht damit, gab die Stadt zu verstehen.

Soll der Wald vor Feuer geschützt werden oder das Grundstück vor dem Wald?

Zuletzt sei 2015 eine „eine allgemeine Untersuchung des Grundstücks durch das Liegenschaftsamt erfolgt”, teilte Harald Knitter vor einem Monat auf eine erste Anfrage von WILIH mit. Der Pressesprecher der Stadt Stuttgart verweist auf den Paragrafen 4 Absatz 3 der Landesbauordnung. Bauliche Anlagen müssten „einen Abstand von mindestens 30 Metern von Wäldern einhalten”, betont die Stadt. Allerdings bezieht sich diese Rechtsnorm auf den Brandschutz. Die geforderte 30 Meter-Distanz soll also eigentlich den Wald vor Feuer schützen und nicht Gebäude vor umfallenden Bäumen. So kam es wohl auch vor der Umwandlung der einstigen Dependance des Heidehof-Gymnasiums in eine Flüchtlingsunterkunft damals zum Okay der Stadtverwaltung. Von Baumsturzgefahr war seinerzeit jedenfalls nicht die Rede. Es wurden damals sogar noch Versorgungs- und Aufenthaltscontainer zwischen Schulgebäude und Wald aufgestellt, ohne dass jemand auf einen Abstand von 30 Metern Wert gelegt hätte.

Warum sollte dies also jetzt einer übergangsweisen Aufstellung von Kindergartencontainern entgegenstehen? Zumal die Kindergartenbetreiber bereits ihre Bereitschaft signalisiert haben, in den seltenen Fällen amtlicher Strumwarnungen die Kinder auch mal einen Tag zu Hause zu lassen. „Die Gewährung einer Ausnahme wäre endgültig nur im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären”, schreibt Stadtsprecher Knitter. Um gleichzeitig mitzuteilen, dass „keine plausible Aussicht auf Anwendung von Ausnahmeregelungen” bestehe. Die Begründung der Stadt: „Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel zusätzliche Konstruktionen oder erhöhte statische Anforderungen an die Konstruktion eines Gebäudes” seien an der Gorch-Fock-Straße 32 nicht zulässig. Allerdings gilt dies laut Aussage der Stadt für „nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen“. Ein dehnbarer Begriff.

Fakt ist: Die Stadt will ihr Grundstück nicht bebauen

Auch nach einer ergänzenden Anfrage von WILIH signalisiert die Stadt Stuttgart, dass sie selber nicht tätig werden wird. Städtische Ämter könnten selber keine Bauvoranfragen stellen, teilt Harald Knitter am 6. August mit. Es wären „detaiilierte Unterlagen” erforderlich. „Bei dem Umfang der dafür notwendigen Vorarbeit könnte der Träger dann genauso gut den Prozess der Bauvoranfrage selbst vollziehen.”

Immerhin heißt es nach der erneuten Anfrage von WILIH nun, „dass sich das Liegenschaftsamt auch ohne formale Bauvoranfrage mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen, dem Baurechtsamt sowie dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt darüber ausgetauscht hat, inwieweit das Grundstück in der Gorch-Fock-Straße für die Erstellung einer Kita in Betracht kommt.” Doch am Ergebnis hat sich nicht geändert: Das Grundstück kommt nicht in Frage. Offen bleibt aber auch danach, inwieweit der Wunsch der Kindergartens Himbeerweg, an der Gorch-Fock-Straße für eineinhalb Jahre mit Containern ein Übergangsquartier aufstellen zu dürfen, einer (abzulehnenden) „Erstellung” einer Kita gleichkommt.

Aber dies dürfte allenfalls noch von akademischem Interesse sein. Fakt ist: Die Stadt will ihr Grundstück an der Gorch-Fock-Straße 32 nicht bebauen (lassen). Ende der Diskussion!

Brachliegendes Grundstück bekommt „lediglich eine Mindestpflege”

Somit stellt sich aber eine andere Frage: Was passiert mit dem Grundstück? Gäbe es wenigstens eine Chance, das in einer der besten Lagen Stuttgarts gelegene Grundstück nicht so verwildern zu lassen? Zum Beispiel durch Aufforstung und Hinzunahme zum bestehenden Wald? Oder durch eine pflegeleichte Begrünung, die im Laufe der Zeit das Unkraut zurückdrängt? Erstmals signalisiert die Stadt, dass hier wohl Handlungsbedarf besteht. „Zu prüfen ist, ob die Fläche perspektivisch dem angrenzenden Wald zugeschlagen werden kann”, antwortet Stadtsprecher Knitter auf Anfrage von WILIH. Doch das heißt noch nicht, dass sich an der eingezäunten Wildnis rasch etwas ändern wird. Denn: „Bis zu einer Entscheidung darüber erfolgt lediglich eine Mindestpflege.”


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Ein Gedanke zu „Gorch-Fock-Straße 32 – Das unbrauchbare Grundstück

  • Wohnungen in dieser Lage wären sehr gesucht. Warum denkt die Stadt bei dieser Wohnungsnot in Deutschland nicht daran, dieses Grundstück einem Bauträger günstig zu überlassen mit der Verpflichtung, Sozialwohnungen zu erstellen.

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