Initiative für Bürgerhaushalt: Barrierefrei zum Kornhasen!

25 Jahre WILIH (1991-2016)
Generationenzentrum Kornhasen Wangen

Stuttgart-Wangen … Die Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt für die Jahre 2018 und 19 tritt in die entscheidende Phase ein: Die Stuttgarter dürfen die eingereichten Vorschläge bewerten. Eine Wangener Initiative bittet alle Stuttgarter um Stimmen für den Vorschlag mit der Nummer 40016 – einen behindertengerechten Zugang zum Mehrgenerationenzentrum am Kornhasen. Direkt zur Abstimmung im Internet geht es hier.

„Der Kornhasen” ist längst mehr als ein Wohnzentrum für den Lebensabend, er ist mehr – eine gute Stube Wangens, ein wertvolles Stück Stuttgart. Doch leider ist er ausgerechnet für diejenigen, die nicht oder nicht mehr gut zu Fuß sind, schwierig zu erreichen. Das soll sich ändern! So jedenfalls wünschen es sich seit Jahren die Wangener. Da mehrere Anläufe bisher nicht zum gewünschten Erfolg führten, hat sich nun eine Bürgerinitiative gebildet, die mit Unterstützung von Bezirksvorsteherin Beate Dietrich und dem gesamten Bezirksbeirat nun alle Stuttgarter Bürger um Unterstützung bittet – für einen berhindertengerechten Zugang zum Kornhasen. Je mehr Stimmen der Vorschlag Nr. 40016 auf sich vereinen kann, um so größer ist die Chance, dass der Stuttgarter Gemeinderat dem Interesse Älterer und Gehbehinderter nachkommt und am Jahresende die Mittel für einen Aufzug zum Kornhasen bewilligt.

Zum Verfahren erklärt die Bürgerinitiative: „Jeder Bürger Stuttgarts hat das Recht abzustimmen – auch Kinder.” Wer via Internet seine Stimme für den Kornhasen-Zugang abgibt, wird über das Menü auf der Webseite geleitet. Wer sich in eine Unterschriftenliste einträgt, muss beachten: Er muss sich mit seinem vollständigen Namen und Adresse in Druckschrift  eintragen und muss unterschreiben, sonst ist sein Votum ungültig. Um Missbrauch zu verhindern, werden bei der Stadtverwaltung Namen und Adressen auf Gültigkeit und Mehrfachvotum geprüft. Deshalb: Bitte nicht mehrfach abstimmen!

Mehr hierzu im WILIH vom 15.3.2017 – ab 14.3.2017 hier als ePaper zu lesen.

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