Kein Streusalz auf Gehwegen – Satzung beachten

Stuttgart … Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass in Stuttgart auf öffentlichen Gehwegen kein Salz oder sonstige auftauende Stoffe gestreut werden dürfen. Dies regelt die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart.

Die aktuelle Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart ist im Internet hier zu finden.

Bei Fragen zur Räum- und Streupflicht für Gehwege erteilt das Amt für öffentliche Ordnung Auskunft unter der Rufnummer 216-91129 oder -91138. Informationen zu geeignetem Streumaterial gibt das Amt für Umweltschutz telefonisch unter 216-88600. Zur öffentlichen Straßenreinigung informiert der städtische Eigenbetrieb AWS unter Telefon 216-88700.

Eine ausführliche Information der Stadt zum Schneeräumen sowie Kontaktadressen für Fragen finden Sie hier.

Quelle: Stadt Stuttgart

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