Landeserstaufnahmeeinrichtung nach Obertürkheim?
Stuttgart-Obertürkheim … Die Stadtverwaltung hat heute (11.7.2024) den Stuttgarter Gemeinderat darüber informiert, dass das Land plant, zwei Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) für Flüchtlinge in der Landeshauptstadt anzusiedeln. Eine davon könnte nach Obertürkheim kommen. Im Gespräch ist ein Bürogebäude an der Augsburger Straße 712, das von einer Immobilienfirma angeboten wird.
Konflikt mit städtischem Plan für neues Stadtquartier?
Der Standort an der Augsburger Straße 712 sei seit April im Gespräch, berichtete Kevin Latzel. Gegenüber WILIH bestätigte der Obertürkheimer Bezirksvorsteher, dass es sich um das von Aurelis zur Miete angebotene Bürohaus unterhalb des Ailenbergs handeln dürfte. Das bundesweit tätige Immobilienunternehmen aus Eschborn offeriert in seinem Exposé rund 11.000 Quadratmeter „Projektfläche”.
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG, die in der Nachbarschaft ihre Zentrale hat, plant dort eigentlich das „Stadtquartier Bahnhof Obertürkheim”. In zweiter Reihe soll auf einem Brachgelände neben der S-Bahn-Linie ein neues attraktives Zentrum für urbanes Wohnen und Arbeiten entstehen.
LEA vor den Toren von Hedelfingen? – OB Nopper besorgt
Der mögliche LEA-Standort liegt somit inmitten eines für die Stadt Stuttgart interessanten Plangebiets. Und zudem vor den Toren von Hedelfingen und damit des WILIH-Lands. Westlich von ihm befinden sich das Sportgelände des VfB Obertürkheim an der Hafenbahnstraße sowie die Mercedes Benz-Werke Hedelfingen und Mettingen. Nicht weit entfernt sind außerdem die Neckartalwerksttätten.
Eine speziell auf Obertürkheim bezogene Stellungnahme der Stadt liegt bislang nicht vor. Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper wird in einer heutigen Pressemeldung mit kritischen Worten zu beiden vom Land angedachten LEA-Standorten zitiert: „Wir haben bereits eine Vielzahl von Flüchtlingsunterkünften im ganzen Stadtgebiet. Deswegen verfolge ich die Pläne des Landes mit Skepsis und Sorge.” Nopper muss allerdings einräumen, „dass die Stadt von Rechts wegen keinen Einfluss auf die Standortentscheidung des Landes in Sachen Landeserstaufnahmeeinrichtungen hat.“
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