Landschaftsschutzgebiet Heumaden Ost: Stadt kontrolliert Gärten

Stuttgart-Heumaden … Zahlreiche Gartenbesitzer haben nach einer schwerpunktmäßige Überprüfung im Osten von Heumaden Post von der Stadt bekommen. Bei einer Ortsbesichtigung haben Mitarbeiter der beim Amt für Umweltschutz angesiedelten Unteren Naturschutzbehörde etliche Bauten und Einrichtungen entdeckt, die sich mit der städtischen Landschaftsschutzverordnung nicht vereinbaren lassen. Jetzt fordert das Amt die Grundstückseigentümer auf, sich zu den Beanstandungen zu äußern, Genehmigungen für ihre Bauten nachzuweisen oder sie zu entfernen. Andernfalls droht die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Vor allem Hütten wurden vom Amt beanstandet

Betroffen von den laufenden Kontrollen ist das Stuttgarter Landschaftsschutzgebiet mit der Nummer 25 (Heumaden Ost). In der zugrundliegenden Rechtsnorm – der Verordnung des Bürgermeisteramts der Stadt Stuttgart als untere Naturschutzbehörde zum Schutze von Landschaftsteilen im Stadtkreis Stuttgart (Landschaftsschutzverordnung) vom 10. November 1961 – ist es genau bezeichnet als Steilhang östlich unterhalb der Bebauung von Heumaden von den Lagen Hölzleswiesen und Sachsenrain bis zum Waldrand bei der Steinklinge auf Gemarkung Heumaden. Was dort und in anderen derartigen Schutzgebieten nicht zulässig ist, regelt der Paragraph 2 der Schutzverordnung: Änderungen, welche die Landschaft verunstalten, die Natur schädigen oder den Naturgenuß beeinträchtigen.

Darum geht es in den Schreiben, die Gartenbesitzer nun vom Stuttgarter Amt für Umweltschutz bekommen haben. Rund 40 seien es bislang, teilte auf Anfrage von WILIH Markus Diehle mit. Weitere würden momentan erstellt. Der Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde weiß von 35 Fällen, in denen Hüttenbauten beanstandet wurden. Gründe seien deren zu großer Umfang oder unzulässige Mehrfachbauten. In neun Fällen, so Diehle weiter, seien nicht zugelassene Gewächshäuser beanstandet worden, zehnmal Zäune mit Sichtschutzmatten oder Palisaden („unzulässige Sichtsperren in der geschützten Landschaft“) sowie in neun Fällen nicht landschaftsverträgich gestaltete Wasserbehälter oder Regentonnen. 21 mal seien insbesondere ungenehmigt errichtete Terrassen, Be- und Entladeflächen angesprochen worden.

Große Fläche schützenswert

Etwa 31 Prozent des Stuttgarter Stadtgebietes steht unter Landschaftsschutz. Im bzw. am WILIH-Land ist der Anteil schützenswerter Landschaftsflächen besonders hoch. Neben dem Gebiet Heumaden Ost (22 ha) sind Sillenbuch-Heumaden (303 ha), Silberwald (262 ha), Ramsbachtal-Auener Bachtal (354 ha), Frauenkopf-Dürrbach (228 ha), Burghalde-Allmendhäule (54 ha) und die Wangener Höhe (158 ha) Landschaftsschutzgebiete. Der Eichenhain (35 ha) gehört sogar zu den sieben Prozent Stuttgarter Fläche, die als Naturschutzgebiete klassifiziert sind. Schwerpunktkontrollen wie jetzt in Heumaden wurden nach Auskunft des Stuttgarter Umweltamtes zuletzt in den Jahren 2014 bis 2016 im Landschaftsschutzgebiet Burghalde-Allmendhäule durchgeführt. Anlassbezogen finden in Landschaftsschutzgebieten immer wieder Einzelkontrollen statt.

Was erlaubt ist und was nicht, steht in der kostenlosen Broschüre „Die Stuttgarter Landschaftsschutzgebiete“, die auf der Webseite der Stadt Stuttgart als PDF zum Herunterladen zur Verfügung steht (siehe hier).

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