Novavax ab 3. März – Vierte mRNA-Impfung möglich

Ostfildern … Das Landratsamt Esslingen ermöglicht gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst, Apotheken und den niedergelassenen Ärzten in der Fläche des Landkreises – zu dem die Stadt Ostfildern gehört – viele niederschwellige Impfangebote.

Ab Donnerstag, 3. März, wird der neue Protein-Impfstoff „Nuvaxovid“ der Firma Novavax in den beiden Impfstützpunkten in Esslingen am Neckar und Nürtingen angeboten. Termine sind für jedermann hier oder hier buchbar.

Dem Landkreis Esslingen wurden 8.200 Impfdosen zugeteilt. Ein Teil der zu erwartenden Impfstoffmenge soll vorrangig der Personengruppe vorbehalten sein, die der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterfällt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Beschäftigte der Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Pflegedienste. Dieser Personengruppe wurde bereits Gelegenheit gegeben, sich vorab zu registrieren.

Zweite Booster-Impfung

Zwischenzeitlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung (= zweite Booster-Impfung), also die insgesamt vierte Impfung. Zu diesen gehören Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Diese zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten nach der ersten Booster-Impfung erhalten. Eine einzelne Impfdosis ist ausreichend. Personen, die nach erfolgter erster Auffrischungsimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird in der Regel vorerst keine weitere Impfung empfohlen.

Auch Erstimpfungen sowie Booster-Impfungen mit den mRNA-Impfstoffen sind weiterhin flächendeckend im Landkreis Esslingen möglich, so in den sechs Impfstützpunkten. Termine dort können jederzeit hier oder hier gebucht werden. Alle Impfstützpunkte können aber auch ohne Termin besucht werden.

Öffnungszeiten

Die Impfstützpunkte in Esslingen am Neckar und Nürtingen sind täglich von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Die weiteren Standorte sind an bestimmten Tagen jeweils von 12.30 bis 18 Uhr geöffnet: Filderstadt samstags, sonntags, montags; Kirchheim unter Teck dienstags; Ostfildern: donnerstags, freitags, samstags; Plochingen mittwochs.

Zudem impfen die niedergelassenen Ärzte in derzeit 332 Praxen im Kreis und sind über www.arztsuche-bw.de zu finden. Impfende Apotheken lassen sich über die Homepage der Landesapothekerkammer unter www.lak-bw.de ermitteln.

Rund um die Impfung

Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen („Booster“). Zum Termin werden der Personalausweis, wenn möglich der Impfausweis und die Krankenkassenkarte, benötigt. Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der bisherigen Covid-19-Impfungen mitgebracht werden. Wer einen Termin bucht, muss die Terminbestätigung vorlegen (ausgedruckt oder digital). Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.

Quelle: Landkreis Esslingen

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