OB-Neuwahl: Alles, was man wissen muss

In Stuttgart sind am Sonntag, 29. November, knapp 450.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimme bei dem entscheidenden Wahlgang zur OB-Wahl abzugeben. Sie entscheiden, wer auf Amtsinhaber Fritz Kuhn als neuer Oberbürgermeister oder neue Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt folgt. Neun Kandidaten, eine Frau und acht Männer, bewerben sich um das Amt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

Wegen der Corona-Pandemie wird es auch am Abend der Neuwahl, wie schon bei der Hauptwahl am 8. November, keine sogenannte Wahlparty im Rathaus geben. Die übliche Präsentation der Ergebnisse in Anwesenheit der Kandidierenden und von zahlreichen geladenen Gästen sowie der Medien im Rathaus muss entfallen. Die Ergebnisse werden jedoch am Wahlabend auf der Internetseite der Landeshauptstadt www.stuttgart.de kontinuierlich veröffentlicht.

Sobald das Ergebnis der Wahl feststeht, wird der neue Oberbürgermeister oder die neue Oberbürgermeisterin im Rathaus erwartet und vom amtierenden Oberbürgermeister Fritz Kuhn begrüßt. Auch das wird live auf www.stuttgart.de übertragen. Ebenfalls live übertragen wird zuvor die Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Endergebnisses der Neuwahl durch den Ersten Bürgermeister Dr. Fabian Mayer als Kreiswahlleiter und den Leiter des Statistischen Amtes, Thomas Schwarz.

Am Sonntag sind die 261 Wahllokale für die Wählerinnen und Wähler von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Briefwahlergebnis wird in 261 Briefwahlbezirken in den Wahlgebäuden sowie von weiteren sechs Briefwahlvorständen im Statistischen Amt in der Außenstelle Schmale Straße 13 ermittelt. Von der Briefwahlmöglichkeit haben bislang etwa 115.000 Wahlberechtigte Gebrauch gemacht, bei der OB-Wahl 2012 waren es insgesamt 57.000.

Um 18 Uhr schließen die Wahllokale, und die Auszählung beginnt. Der Leiter des Statistischen Amts, Thomas Schwarz, sagt: „Wir rechnen damit, dass die ersten Lokale nach einer halben Stunde schon ihre Ergebnisse melden werden. Dies ist unmittelbar online nachvollziehbar. Die Ergebnisse werden fortlaufend aktualisiert. Ich erwarte, dass sich gegen 19.30 Uhr ein deutlicher Trend abzeichnet. Gegen 20.30 Uhr sollte das vorläufige amtliche Endergebnis vorliegen.“

Das amtliche Endergebnis wird dann vom Gemeindewahlausschuss am Dienstag nach der Wahl, am 1. Dezember 2020, im Mittleren Sitzungssaal des Rathauses um 16 Uhr in öffentlicher Sitzung festgestellt.

Wer wahlberechtigt ist, aber seine Wahlberechtigung verlegt hat, kann trotzdem wählen. Es genügt, den Pass oder Personalausweis ins Wahllokal mitzubringen. Wer nicht mehr weiß, welches sein Wahllokal ist, kann dies mit dem Wahllokal-Finder auf www.stuttgart.de/ob-wahl unter dem Menüpunkt „Informationen für Wählerinnen und Wähler“ recherchieren. Für etliche Wahlberechtigte hat sich bei dieser OB-Wahl das Wahllokal geändert.

Die umfangreichen Vorkehrungen, die schon zur Hauptwahl in den Wahllokalen getroffen wurden, dass die Wahl möglichst infektionssicher ablaufen kann, haben sich bewährt und werden bei der Neuwahl in gleicher Weise praktiziert. Auch die Allgemeinverfügung, dass in den Wahlgebäuden und Wahlräumen sowie in den Räumen, in denen die Briefwahlvorstände ihre Tätigkeit ausüben (Briefwahlräume), die Verpflichtung besteht, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (außer ein ärztliches Attest wird vorgelegt) zu tragen, gilt bei der Neuwahl. Außerdem muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,50 Metern eingehalten werden.

Wahlberechtigte, die am Wochenende plötzlich erkranken und das Wahllokal nicht aufsuchen können, sollten sich so früh wie möglich, spätestens aber am Wahlsonntag bis 15 Uhr beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, Telefon 216-92233, melden. Die Wahlunterlagen können durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden.

Quelle: Stadt Stuttgart.