Rundgeschaut 1.6.2016

Absatzprobleme

Hauptsache, chic? Nicht immer! Manchmal ist auch einfach die technische Qualität entscheidend. Zum Beispiel beim Theaterbesuch. Da kann es noch so angesagt sein, mit High Heels aufzulaufen. Auch wenn die unterm Sitz des Vordermanns kein Mensch sieht – aber das nur am Rande. Manchmal wäre es allerdings die bessere Wahl, im Schuhschrank nach weniger Modischen zu greifen. Diese Erkenntnis dürfte auch eine Theaterbesucherin beschleichen, die sich nach Absatzproblemen der besonderen Art nun vom Oberlandesgericht (!) Hamm belehren lassen musste. Die Dame war beim Versuch, ein städtisches Theater zu betreten, mit ihrem Stöckelschuh in einem Loch der zum Schmutzfang ausgelegten Gummimatte hängen geblieben und gestürzt. Schmerzhafte Folge dieses Fehltritts war ein Mittelfußbruch. Daraufhin machte der Pechvogel der Stadt Theater und klagte auf Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe. Womit der Begriff „Pfennigabsatz” ad absurdum geführt ist. Die Richter folgten allerdings dem Verlangen nicht und lehnten eine Schmerzensgeldzahlung ab. Kleinflächige und mindestens vier komma fünf Zentimeter hohe Absätze führten zu einer allgemeinen – kein Wortspiel! – Gefahrerhöhung. Dies verpflichte zu – auch kein Wortspiel! – erhöhter Aufmerksamkeit. Und zu angepasstem Verhalten. Was so viel bedeuten könnte: So gehen, dass es bescheuert aussieht, aber nicht im Loch einer Gummimatte endet – was aber ganz bestimmt auch kein besseres Bild abgibt.