Rundgeschaut 20.1.2016

Die Marke Gutmensch

Die „Toten Hosen” haben sich die Markenrechte an dem Wort „Gutmensch” gesichert. Wahrscheinlich hätte diese Meldung niemanden interessiert, ja womöglich wäre dies nicht einmal zur Meldung geworden, wenn nicht „Gutmensch” zum „Unwort des Jahres” gewählt worden wäre.  Was ist auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes zu diesem Thema zu lesen? Dass „Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden”, als Marke geschützt werden können. Und weiter: „Marken können so aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen bestehen. Je nachdem spricht man von Wortmarken, Bildmarken, Dreidimensionalen Marken oder Hörmarken.” Woran die Markenschützer offenbar nicht gedacht haben, dass ein „Unwort” Marke beziehungsweise eine Marke „Unwort” werden könnte. Gutmenschen könnten sich also jetzt die Frage stellen, ob sie unter Schutz stehen. Und was ihnen das nützen könnte. Und Markenschützer könnten darüber grübeln, ob ein „Unwort” überhaupt Gegenstand einer Wortmarke – ohne „Un” – sein kann – oder ob das Un-Sinn ist. Wen das alles keinen Pups interessiert, muss dennoch keine Marktchance vergeben. Denn: Ein Pups könnte „Hörmarke” sein. Auch wenn er aus einer toten Hose kommt?