Simone Fischer im Fokus der Staatsanwaltschaft
Stuttgart-Hedelfingen/Sillenbuch … Die Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hat durch einen Re-Post auf Instagram während des baden-württembergischen Landtagswahlkampfs auf sich aufmerksam gemacht. Dadurch konnte der Eindruck entstehen, sie teile eine angeblich „amtliche Warnung” vor Manuel Hagel, dem Spitzenkandidaten der CDU bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg. Handelt es sich dabei möglicherweise um üble Nachrede oder Verleumdung? Dann könnte dies strafbar sein (§ 188 Strafgesetzbuch). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat hierzu bereits einen Prüfvorgang angelegt. Ob strafbares Handeln vorliegt und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, steht noch nicht fest. Die Bundestagsabgeordnete lässt Fragen unbeantwortet.
Simone Fischer vertritt im Bundestag den Wahlkreis Stuttgart I
Simone Fischer wurde bei der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis Stuttgart I mit einer knappen Mehrheit von fünf Erststimmen in den Deutschen Bundestag gewählt. Zu diesem Wahlkreis gehören die Stadtbezirke Hedelfingen und Sillenbuch. Bei der jetzigen Landtagswahl waren die Stuttgarter Wahlkreise anders zugeschnitten. Eine Überschneidung gibt es im Stadtbezirk Sillenbuch, der am 8. März 2026 zum Wahlkreis Stuttgart II gehörte. Dort errang der Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir das Direktmandat.
Während des Landtagswahlkampfs postete die Karlsruher Grünen-Bundestagsabgeordnete Zoe Mayer das von bundesweitem Medienecho begleitete „Rehaugen-Video” von einem Fernsehauftritt aus dem Jahre 2018 von Manuel Hagel, der bei der jetzigen Landtagswahl als Spitzenkandidat der CDU gegen Özdemir um das Amt des künftigen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg konkurrierte.
Junge Union Stuttgart fordert Fischers Rücktritt
Einen Tag nach dem Beitrag von Zoe Mayer wurde bei Instagram ein zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung immer noch zu sehendes Meme von „Waveybobson” (Ben Bobby K) mit einem Konterfei von Manuel Hagel gepostet. Überschrieben ist es mit „Amtliche Warnung”. Unter Hagels Porträtfoto steht „Hide your Kids”. Verlinkt ist es auf einen Ausschnitt des besagten „Rehaugen-Videos”. Diesen Post teilte Simone Fischer anschließend auf ihrem Instagram-Account „simone.fischer0711”. FOCUS online berichtete am 5. März darüber.
In einer Pressemitteilung erhebt die Junge Union Stuttgart am 12. März den Vorwurf, dies rücke Hagel „in einen Kontext, der Assoziationen zu Pädophilie weckt.” Und weiter: „Diese Unterstellung wird bewusst mit den öffentlichen Debatten rund um den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein verknüpft.”
Die Junge Union fordert Fischers Rücktritt. „Wir erwarten, dass sie politische Verantwortung übernimmt und ihr Bundestagsmandat niederlegt, da sie als Bundestagsabgeordnete eine besondere Verantwortung für das politische Klima und die öffentliche Debatte trägt. Dieser Verantwortung ist sie mit der Verbreitung eines solchen Beitrags nicht gerecht geworden. Das wiegt umso schwerer, da sie als einzige direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Stuttgarts eine besondere Repräsentationsfunktion für unsere Stadt wahrnimmt.“
Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Prüfvorgang angelegt
Ist die Causa möglicherweise sogar von strafrechtlicher Relevanz? Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart sei „aufgrund der medialen Berichterstattung ein Prüfvorgang angelegt” worden, teilte Stefanie Ruben auf Anfrage von WILIH mit. Die Erste Staatsanwältin von der Pressestelle der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ergänzt aber: „Ein Ermittlungsverfahren wurde bislang nicht eingeleitet.”
Auf Nachfrage erläuterte Ruben zum weiteren Verfahrensablauf: „Am Ende der Prüfung steht die Entscheidung, ob gemäß § 152 Abs. 2 StPO ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss. Dies hängt davon ab, ob ein Anfangsverdacht einer Straftat, also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat vorliegen oder nicht.” Zu rechnen sei mit mindestens ein bis zwei Wochen Prüfzeit.
Was ist ein „Ermittlungsverfahren“, was geschieht da eigentlich?
Unter dieser Überschrift informiert die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf ihrer Webseite über Inhalt und Ablauf eines solchen Verfahrens (Direktlink: hier).
Was bezweckte Simone Fischer mit ihrer Veröffentlichung?
Warum hat sich die Stuttgarter Bundestagsabgeordnete den umstrittenen Instagram-Beitrag zu eigen gemacht? WILIH bat Simone Fischer am 18. März um eine Stellungnahme. Insbesondere zu der Frage, was sie mit ihrem Repost bezweckt hat. Und wie beurteilt sie den Vorgang heute?
Durch eine Mitarbeiterin ließ Simone Fischer mitteilen, was bereits bekannt war: „Einen eigenen Post von Simone Fischer zu diesem Thema gab es nicht. Der angesprochene Beitrag stammt von einem anderen Account und wurde lediglich gerepostet. In diesem Beitrag war ein Thumbnail enthalten, das beim Abspielen nicht zu sehen ist. Nachdem Frau Fischer darauf aufmerksam wurde, wurde der Repost sofort entfernt.”
Ein Thumbnail ist ein Vorschaubild, das in den Sozialen Medien erstellt wird, um Aufmerksamkeit auf den Beitrag zu lenken. Im von Simone Fischer auf Instagram verbreiteten Meme wird beim Weiterleiten das Startbild geteilt, beim Klicken auf den Beitrag startet ein Video mit dem kommentierten „Rehaugen-Video.” Der Originalbeitrag ist derzeit noch auf Instagram beim Urheber aufrufbar (Stand: Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags).
Die Antwort auf die eigentliche Frage, was die Bundestagsabgeordnete mit dem Weiterverbreiten des Beitrags bezweckte, blieb trotz Nachfrage bis dato unbeantwortet. Ebenso die Frage, wie sie jetzt auf den Vorgang blickt.
Foto oben (Bündnis 90/Die Grünen Stuttgart, © Stefan Kaminski 2025): Simone Fischer ist im Wahlkreis Stuttgart I direkt gewählte Abgeordnete im 21. Deutschen Bundestag
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