Testpflicht für Außengastronomie fällt weg

Stuttgart … In der Landeshauptstadt Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 18. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 20,3 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 35. Folglich sind nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen möglich.

Diese treten ab Samstag, 19. Juni, in Kraft. Das hat die Stadt am Freitag, 18. Juni, bekannt gegeben.

Eine Folge der Lockerungen ist der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder stattfinden. Dies betrifft u.a. die Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien.

Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen sind innen und außen möglich. Hierfür wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.

Außerdem stattfinden können Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²) und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Versammlungen in Vereinen oder Betrieben. Diese können mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.

Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich. Zudem können Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.

Weitere Informationen zu Corona sowie die aktuellen Fallzahlen für Stuttgart finden Sie hier.

Quelle: Stadt Stuttgart

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