Wahlbenachrichtigungen sind jetzt unterwegs
Stuttgart … Die Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Neuwahl des Bundestags am Sonntag, 23. Februar, werden den Wahlberechtigten ab Dienstag, 14. Januar, zugestellt. Wer seine Benachrichtigung bis zum 20. Januar nicht erhalten hat, kann sich beim Statistischen Amt unter der Wahl‐Hotline 216-92233 melden.
So kann man die Briefwahlunterlagen beantragen
Mit der Wahlbenachrichtigung ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu kann man einfach den QR‐Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen. Alternativ lässt sich der Antrag dann auch im Internet unter www.stuttgart.de/briefwahl stellen. Dort finden sich alle weiteren Informationen rund um das Thema Briefwahl. Natürlich kann der Briefwahlantrag auch schriftlich gestellt werden, indem das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an Landeshauptstadt Stuttgart, Statistisches Amt, Eberhardstraße 37, 70109 Stuttgart, geschickt wird.
Briefwahlunterlagen liegen erst Anfang Februar vor
Die Briefwahlunterlagen können allerdings erst versendet werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Das wird frühestens am 4. Februar der Fall sein, da der Landeswahlausschuss spätestens erst am 30. Januar über die Zulassung entscheidet. Auch wer jetzt schon Briefwahl beantragt, muss sich also bis dahin gedulden.
Briefwahl vor Ort im Rathaus nutzen
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl verkürzt sich auch der Zeitraum für die Durchführung der Briefwahl. Wer am Wahltag verhindert ist, aber sicher sein will, dass die Unterlagen rechtzeitig eingehen, kann die Briefwahlstelle im Foyer des Rathauses, Marktplatz 1, und im äußeren Stadtgebiet bei den Bezirksämtern nutzen und die Stimme direkt vor Ort abgeben. Jedoch werden auch dort die Stimmzettel frühestens am Dienstag, 4. Februar, erhältlich sein. Personen, die die Briefwahlunterlagen für jemand anderen abholen möchten, müssen dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Möglichkeit der Briefwahl vor Ort: Wahltheke im Rathaus (Foyer), Marktplatz 1, 70173 Stuttgart: bis 20. Februar, Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr; am Freitag, 21. Februar, 8 bis 15 Uhr.
Bezirksämter der äußeren Stadtbezirke: bis 20. Februar, Montag bis Freitag 8.30 bis 13 Uhr, Dienstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr.
Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl sind im Internet unter www.stuttgart.de/bundestagswahl zu finden.
Quelle: Stadt Stuttgart
Was ist los im WILIH-Land? Den wöchentlichen WILIH-Newsletter kostenlos abonnieren und immer kompakt informiert sein! Einfach hier klicken und gleich anmelden, dann bekommen Sie einmal in der Woche die Themen der Woche frei Haus! Abbestellung jederzeit möglich!