WILIH-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeige(n) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass dies ausdrücklich vom Verlag schriftlich bestätigt wurde.

3. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Zusatz „Anzeige” kenntlich gemacht.

5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

6. Auf Wunsch verschicken wir Probeabzüge (ggf. per Fax) – allerdings grundsätzlich nur, wenn der Anzeigenauftrag mindestens 10 Tage vor dem Anzeigenannahmeschluss der jeweiligen Ausgabe vollständig vorliegt. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge verantwortlich. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

7. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Anzeigenhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

8. Der Verlag übernimmt keine Haftung bei telefonischer Übermittlung von Anzeigentexten bzw. -änderungen, insbesondere nicht für Übermittlungsfehler. Entsprechendes gilt für missverständliche, insbesondere handschriftliche Manuskripte.

9. AE-Provisionen erhalten nur Agenturen, die Anzeigen oder Beilagen gewerbsmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung erwerben und an Dritte weiterveräußern. Agenturen müssen sich in Verträgen und Abmachungen mit ihren Kunden (Inserenten) an die Listenpreise des Verlages halten. Die vom Verlag gewährte AE-Provision darf von ihnen weder ganz noch teilweise an ihre Kunden weitergegeben werden.

10. AE-Provisionen werden nur dann bezahlt, wenn alle erforderlichen Arbeiten von der Agentur allein übernommen und geeignete EPS- bzw. PDF-Dateien oder reprofähige Vorlagen abgeliefert werden, die keinerlei technischer Bearbeitung mehr bedürfen.

11. Bei Ausfall, Vergleich oder Insolvenz einer Werbeagentur haftet der Auftraggeber für die bestellten Anzeigen bzw. Leistungen.

12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung hat der Auftraggeber dem Verlag die entstehenden Kosten zu ersetzen, insbesondere bei jeder Rücklastschrift 14 Euro. Der Verlag kann die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlussses das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Der Verlag liefert mit der Rechnung nur auf Wunsch einen Anzeigenbeleg, nicht an Adressen im WILIH-Verteilgebiet. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.

14. Kosten für die technische Bearbeitung von Dateien sowie für zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

15. Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung auf dem normalen Postweg an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

16. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreiben und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Eingänge auf Chiffre-Anzeigen (höchstens DIN A4 bis 50 g) werden 1 und 3 Wochen nach Erscheinen der Anzeige an den Auftraggeber gesandt.

17. Der Verlag ist nicht verpflichtet, im Chiffredienst Zuschriften, die das zulässige Format von DIN A4 (Gewicht bis 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Eine Entgegennahme kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstandenen Gebühren/Kosten übernimmt.

18. Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung des Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

19. Daueraufträge und Aufträge bis auf Widerruf müssen schriftlich gekündigt werden. Telefonische Abbestellungen sind für den Verlag unverbindlich.

20. Abbestellungen von Anzeigen müssen dem Verlag spätestens 24 Stunden vor Anzeigenschluss zugegangen sein. Für Anzeigen, die bei Abbestellung bereits abgesetzt waren, wird der halbe Anzeigenpreis berechnet.

21. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung oder auf Leistung von Schadensersatz. Ansprüche bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen von Anzeigen oder Beilagen, aus positiver Forderungsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Reklamationen erkennbarer Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen ab dem Erscheinungsdatum erhoben werden. Bei Fristversäumnis können keine Rechte geltend gemacht werden.

22. Daueraufträge sind vom Auftraggeber unverzüglich beim ersten Erscheinen zu überprüfen. Die Folgen einer verspäteten Prüfung und Reklamation gehen zu Lasten des Auftraggebers.

23. Streuverluste bei der Verbreitung des Werbeträgers lassen sich niemals ganz ausschließen. Liegen solche Verluste unter dem branchenüblichen bzw. vom beauftragten Verteilunternehmen vertraglich zugesicherten Wert, so stellt dies keinen Mangel dar. Streuverlustmängel müssen dem Verlag nachgewiesen werden.

24. Die Weitergabe von vom Verlag gesetzten und/oder gestalteten Anzeigen an Dritte zur Veröffentlichung in anderen Druckerzeugnissen ist nicht gestattet.

25. Rechnungsversand und Bankeinzug erfolgen grundsätzlich einmal im Monat, meistens unmittelbar nach dem letzten Erscheinungstermin des Monats.

26. Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der
elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.27. Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven können vom Verlag
abweichende Preise festgelegt werden.

28. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Stuttgart.

29. Der Verlag verarbeitet personenbezogene Kundendaten ausschließlich im Rahmen
der Geschäftsbeziehungen zum Zwecke der Auftragsabwicklung. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung und/oder eine Datenübermittlung an Dritte findet – sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt – nicht statt. Der Verlag speichert die Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen sowie auch darüber hinaus für die Dauer etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen löscht der Verlag die Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu Betroffenenrechten sind unter https://wilih.de/datenschutz einsehbar.

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.