Zeichen gegen Kinderarbeit – neue Friedhofssatzung

Ostfildern … Auf den Friedhöfen in Ostfildern dürfen von kommendem Jahr an nur noch Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich ohne den Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit hergestellt werden. Diese Formulierung bezieht sich auf ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, die Teil der Vereinten Nationen ist. Der Gemeinderat der Stadt Ostfildern stimmte in seiner vergangenen Sitzung geschlossen dafür, diesen Aspekt in die Friedhofssatzung aufzunehmen. Zudem wird darin ausgeführt, wie der nötige Nachweis erbracht werden kann.

Vorausgegangen waren eine Änderung des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg Anfang dieses Jahres und ein Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, das Thema in der städtischen Satzung zu verankern. Bereits 2013 war – in Ostfildern ebenso wie in mehreren anderen Städten – eine ähnliche Regelung eingearbeitet worden, die im Folgejahr vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim für unwirksam erklärt wurde. Die Änderung des Bestattungsgesetzes ermöglichte es nun, die Vorschrift einzuführen.

Darüber hinaus wurde die Friedhofssatzung in einem weiteren Punkt geändert. Auf dem Friedhof Weiler Park in der Parksiedlung konnte seit 2014 neben den üblichen Bestattungsformen auch ein gärtnerisch gepflegtes Grabfeld gewählt werden. Da kein Grab innerhalb dieser Gemeinschaftsanlage nachgefragt wurde, wird die Vereinbarung mit den Vertragspartnern zum Jahresende aufgelöst, so dass das Grabangebot fortan nicht mehr verfügbar ist.

Quelle: Stadt Ostfildern

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