Ab Montag Maskenpflicht bei der Stadt

Stuttgart … Wer städtische Dienstleistungen persönlich in den Behörden, Dienstbereichen und Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart in Anspruch nehmen möchte, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So gilt ab Montag, 4. Mai, eine entsprechende Pflicht in den städtischen Dienstgebäuden. Dazu gehören auch die Bezirksämter. Das hat die Stadt am Donnerstag, 30. April, bekanntgeben.

Der Zutritt ist nur mit einer Bedeckung gestattet, die Mund und Nase vollständig und sicher abdeckt. Dafür eignen sich zertifizierte Masken ebenso wie Alltagsmasken. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.