AWS-Neubau in der Kritik – Petition ohne Erfolg
Stuttgart-Wangen … „Wir sind alarmiert!” schrieb Niels Clasen an Dr. Frank Nopper. Der Anlass für seine Empörung in einem offenen Brief an Stuttgarts Oberbürgermeister waren Bauarbeiten auf dem AWS-Betriebsgelände an der Gingener Straße 23, obwohl die Baugenehmigung noch gar nicht erteilt ist. Clasen und weitere Quartiersbewohner befürchten Lärm, Schmutz und Verkehrsbelastungen, sprechen von Verfahrensfehlern und möchten den AWS-Neubau am liebsten noch stoppen. Dazu haben sie beim Landtag sogar eine Petition eingereicht. Was sagen die Behörden zu den Vorwürfen?
Zunächst die Stadt Stuttgart. Sie verteidigt das Bauvorhaben ihres Eigenbetriebs. „Nach Einschätzung der Landeshauptstadt Stuttgart wird mit der Maßnahme eine städtebauliche Aufwertung für das angrenzende Wohngebiet erzielt”, schreibt Martin Thronberens. Der städtische Pressesprecher begründet dies so: „Die geplante Architektur der Gebäude mit Holzaußenwänden und Holzfassaden sowie die Umfassung des Grundstücks mit Schall- bzw. Sichtschutzwänden in Holzbauweise erfüllt hohe Qualitätsansprüche und ergibt ein ansprechendes Gesamtbild.”
Thronberens nimmt auch zu den wesentlichen Kritikpunkten Stellung. „Zur Ermittlung der künftigen Lärmbeeinträchtigung wurde ein Schallschutzgutachten erstellt und mit dem Bauantrag eingereicht. Im Ergebnis werden nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern gegenüber der früheren Situation werden die Schallimmissionen für die betroffenen Anwohner künftig verbessert. Der bisher vorhandene Nachtbetrieb durch den Winterdienst entfällt ganz. Auch Verkehrsbeeinträchtigungen wird es in der Gingener Straße nicht geben, da die KfZ-Zuwegung vollständig über den benachbarten Autohof von den Otto-Konz-Brücken aus erfolgt.”
Und was findet jetzt auf dem AWS-Gelände statt? „Zur Vorbereitung der eigentlichen Baumaßnahme wurde bereits ein Teilabbruch der Bestandsgebäude durchgeführt”, erklärt Martin Thronberens. „Aktuell finden Kanalarbeiten auf dem Grundstück statt, um die Voraussetzungen für die künftige Grundstücksentwässerung zu schaffen. Bei allen bisher durchgeführten Arbeiten handelt es sich um genehmigungsfreie Vorabmaßnahmen. Mit der eigentlichen Hochbaumaßnahme wird erst nach Vorliegen der Baugenehmigung begonnen.”
Für das Regierungspräsidium teilte Stefanie Paprotka auf Anfrage mit, dass „beim Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart das Baugenehmigungsverfahren zum Neubau einer AWS Betriebsstelle mit Betriebsgebäude und Fahrzeugüberdachung mit Behälterwerkstatt” laufe. Zum Verfahrensablauf schreibt die Pressesprecherin: „Da es sich hier um ein Vorhaben der Kommune selbst handelt und Nachbareinwendungen im Juni erhoben wurden, entscheidet nach § 48 Abs. 2 LBO (Landesbauordnung) das Regierungspräsidium Stuttgart über die Baugenehmigung.”
Außerdem wurde von Nachbarn der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags angerufen. Ihre Petition zielte darauf ab, die Baugenehmigung zu versagen oder das Bauvorhaben an einem anderen Standort zu verwirklichen. Am 22. Juli fiel die Entscheidung. Die Ausführungen zur Petition – einschließlich Sachverhalt und Begründung – finden Sie unter Punkt 10 (ab Seite 14) hier. Im Ergebnis blieb sie ohne Erfolg, oder wie es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.”
Nun muss das Regierungspräsidium Stuttgart entscheiden. In der Stuttgarter Verwaltung hofft man, bald die Baugenehmigung zu erhalten. Stadtsprecher Thronberens schreibt: „Wir sind sowohl vom Gestaltungswert als auch von der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme überzeugt und hoffen, dass der Baubeginn – nach Erhalt der Baugenehmigung – baldmöglichst erfolgen kann.”
Das Bauvorhaben des AWS war von Anfang an in Wangen umstritten. Der Bezirksbeirat lehnte es zweimal ab, hat aber kein Veto-Recht. Eine von Beginn an opponierende Nachbarin ist Maria van Kessel La Ferrara. Sie ist auch eine der jetzigen Petenten. Die Argumentation des Petitionsausschusses kritisiert die Wangenerin als „unheimlich”. Alle ihre Bedenken wegen des Lärms, der Umgebungsunverträglichkeit und der Verkehrsbelastung seien zurückgewiesen worden. „Ich bin einfach sprachlos und entsetzt.”
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