Landkreis Esslingen: ab 28. Juli Inzidenzstufe 2

Ostfildern … Im Landkreis Esslingen – zu dem die Stadt Ostfildern gehört – gilt von Mittwoch, 28. Juli, an die Inzidenzstufe 2. Das Gesundheitsamt hat am Dienstag (27.7.2021) die förmliche Feststellung dazu getroffen, nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis fünf Tage über zehn liegt.

Die Verschärfung der Bestimmungen in der Inzidenzstufe 2 betreffen im Wesentlichen private und öffentliche Veranstaltungen. Bei privaten Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen ist die Personenzahl auf maximal 200 beschränkt. Teilnehmen kann in geschlossenen Räumen, wer geimpft, getestet oder genesen (3G) ist. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater und Konzerten im Freien ist die Personenzahl auf 750 beschränkt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen gilt Maskenpflicht, in geschlossenen Räumen dürfen maximal 250 Personen zusammenkommen. Für öffentliche Veranstaltungen gilt alternativ: Es können bis zu 25.000 Personen ohne Abstandsgebot zusammenkommen, wenn nur maximal die Hälfte der Kapazität dabei ausgeschöpft wird. Außerdem müssen die Teilnehmer geimpft, getestet oder genesen sein

Bei privaten Treffen sind maximal vier Haushalte mit bis zu 15 Personen erlaubt (Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu). Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit und bleiben als Haushalt unberücksichtigt.

Desweiteren gilt: Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks oder Schwimmbäder können im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkung der Personenanzahl öffnen. Gastronomie und Vergnügungsstätten können ohne 3G und ohne Beschränkung der Personenanzahl besucht werden. In geschlossenen Räumen besteht Rauchverbot. Außerschulische und berufliche Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen sind ohne 3G und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet. Sport im Freien und in geschlossenen Räumen bleibt ohne 3G gestattet – Wettkampfveranstaltungen im Sport sind im Freien mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen möglich. Beherbergung ist ohne 3G gestattet. Der Betrieb von Diskotheken ist nicht gestattet.

Quelle: Landkreis Esslingen

WILIH-Leser wissen gerne eher als andere mehr als andere. Gerne dürfen Sie diesen Beitrag und den WILIH weiterempfehlen!