Kandidatenvorstellung: Reden anschließend online

Die 14 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl stellen sich am Dienstag, 20. Oktober, um 19 Uhr in der Hanns‐Martin‐Schleyer‐Halle der Öffentlichkeit vor. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen sind maximal 500 Personen zugelassen.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte am Montag, 19. Oktober: „Die Veranstaltung ist Teil der Grundversorgung mit politischen Informationen. Wir sehen es als kommunale Aufgabe an, den Kandidatinnen und Kandidaten eine öffentliche Präsentation zu ermöglichen – unser Ziel ist, dass sich möglichst viele Wählerinnen und Wähler vorab ein Bild der Personen und Programme machen können. Die Schleyerhalle bietet die Möglichkeit, diese Information und den Infektionsschutz zu verbinden, es gibt ein ausgeklügeltes Hygienekonzept, dazu zählt eine Maskenpflicht während der gesamten Veranstaltung.“ Die aktuellen Neuerungen der Landesverordnung wirkten sich nicht auf das geplante Format aus.

Die Landesverordnung nimmt unter anderem „Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung“ von bestimmten Beschränkungen aus. Hierzu gehört auch die Kandidatenvorstellung.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden sich in der Reihenfolge ihrer Zulassung jeweils acht Minuten lang präsentieren. Die Leitung hat Bürgermeister Dr. Martin Schairer. Die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung müssen erklären, dass sie in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu Corona‐Infizierten hatten und keine coronatypischen Symptome aufweisen. In der Halle und ebenso am Platz ist durchgängig eine Mund‐Nasen‐Bedeckung zu tragen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart zeichnet die Veranstaltung auf und veröffentlicht die Reden anschließend bis zur Wahl auf www.stuttgart.de. Einen Livestream kann die Stadt nicht anbieten. Sie muss auf die Gleichbehandlung achten, diese wäre im Falle von technischen Problemen beeinträchtigt.

Quelle: Stadt Stuttgart