Kitas und Schulen: neue Vorgaben für Notbetreuung
Stuttgart … Die Landeshauptstadt hat strikte Vorgaben erlassen für die Notbetreuung an Schulen und Kitas sowie der Kindertagespflege.
So müssen alle Kinder ab 3 Jahren zweimal wöchentlich einen negativen Test auf das Coronavirus vorweisen und Eltern eine schriftliche Bescheinigung der Unabkömmlichkeit von ihrem Arbeitgeber vorlegen, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Dies geht aus der Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt am Dienstag, 20. April, veröffentlicht hat. Sie gilt ab Donnerstag, 22. April. Grund für die Maßnahme ist die fortlaufende Zunahme an Ansteckungen. Die 7-Tage‐Inzidenz liegt seit Freitag, 16. April, über 200 Neuinfektionen pro 100.000.
Die Regeln gelten für alle schulischen Einrichtungen und im Kindergartenbereich für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten sowie für kommunale Betreuungs- und Bildungsangebote in Ganztagsschulen und Schülerhäusern, für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie für Horte und Horte an der Schule. Sie sind zunächst befristet bis zum 16. Mai und könnten bei sinkenden Infektionszahlen angepasst werden.
Damit die Kinder und Jugendlichen regelmäßig Tests vorweisen können, haben Stadt und Land die Einrichtungen mit Testkits ausgestattet. Auch ein Test aus einem Schnelltestzentrum wird anerkannt.
Aktuelle Fallzahlen und weitere Informationen rund um das Coronavirus finden Sie hier.
Quelle: Stadt Stuttgart
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