Kreis Esslingen: Sperrstunde und Alkoholverbot

Ostfildern … Nach dem klarstellenden Erlass des Sozialministeriums zur Sperrstunde ab 23 Uhr bei Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen gilt auch im Landkreis Esslingen – zu  dem die Stadt Ostfildern gehört – von Dienstag, 27.10.2020, 0 Uhr an eine verlängerte Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabe- und Konsumverbot. Das heißt, von Dienstag an müssen Gaststätten und Bars bereits um 23 Uhr schließen.

Die Sperrzeit gilt bis zum Folgetag um 6 Uhr. Während dieser Zeitspanne darf auch kein Alkohol mehr verkauft werden. Es ist zudem untersagt, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen im Landkreis Esslingen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr alkoholische Getränke zu konsumieren. Die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken außer Haus oder im Rahmen eines Lieferservice ist auch nach 23 Uhr möglich.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes unter dem Stichwort „aktuelle Regelungen“ eingesehen werden (Link: hier).

Quelle: Landkreis Esslingen.